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Mäuse in der Mietwohnung - so bewerten Sie Ihre Rechte

Inhaltsverzeichnis

Mäusebefall ist Mietminderungsgrund.
Mäusebefall ist Mietminderungsgrund.
Mäuse sind niedliche Tiere. Aber nicht in der Wohnung. Sind Sie Mieter, muss Ihre Mietwohnung mausfrei sein. Die Tiere gelten dann als Ungeziefer. Ihre beständige Anwesenheit begründet Ihr Recht, die Miete zu mindern und den Vermieter zur Beseitigung des Problems aufzufordern.

Der Vermieter muss Ihnen den "vertragsgemäßen Gebrauch" Ihrer Mietwohnung gewährleisten. Treten Mäuse auf, beeinträchtigt diese Ihren Wohnkomfort und damit den vertragsgemäßen Gebrauch. Ihre Rechte bestimmen sich nach den Umständen ihres Auftretens.

Vereinzelt auftretende Mäuse gehören zum Lebensalltag

  • Eine einzelne Maus gehört zu Ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dafür kann der Vermieter nichts. Ihre Wohnung ist keine Quarantänestation. Meist ist die Maus schnell wieder verschwunden. Es ist Ihnen zuzumuten, diese Gegebenheit als naturgegeben zu akzeptieren.
  • Treten Mäuse fortlaufend und in größerer Zahl auf, ist die Zumutbarkeitsgrenze irgendwann natürlich überschritten. Wann dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Maßgebend sind die objektiven Umstände. Ihr subjektives Empfinden gegenüber Mäusen ist nicht relevant.

Suchen Sie selbst nach den Ursachen

  • Zunächst sollten Sie bedacht sein, in Eigeninitiative aktiv zu werden. Gelangen die Mäuse über die offene Balkontür Ihrer Erdgeschosswohnung ins Innere, müssen Sie die Türen insbesondere nachts geschlossen halten.
  • Lassen Sie keine Lebensmittel offen herumliegen. Sie ziehen Ungeziefer an. Legen Sie Giftköder dort aus, wo sich Mäuse wohlfühlen. Stellen Sie Mäusefallen auf. Oder schaffen Sie sich eine Katze an.

Mietminderung Ihrer Mietwohnung muss angemessen sein

  • Lassen sich die Mäuse nicht abschrecken und ist Ihre Zumutbarkeitsgrenze überschritten, müssen Sie den Vermieter zunächst auffordern, das Problem zu bereinigen. Der Vermieter muss die Chance haben, selbst tätig zu werden (z.B. Beauftragung eines Kammerjägers, Auslegung von Giftködern). Sie haben einen rechtlichen Beseitigungsanspruch. Die Kosten trägt der Vermieter.
  • Wird der Vermieter nicht tätig oder gelingt es ihm nicht, das Problem zu beseitigen, steht Ihnen ein Minderungsanspruch zu. Sie dürfen dann die Miete angemessen mindern. Die Minderungsquote bestimmt sich nach den Gegebenheiten. Auch können Sie in Selbsthilfe tätig werden und den Kostenaufwand dem Vermieter in Rechnung stellen.
  • Wohnen Sie auf dem Lande, sind Mäuse alltäglicher als in einer Stadtwohnung. Im Erdgeschoss ist eher mit Mäusen zu rechnen, als im Dachgeschoss. Auch Keller sind ein Rückzugsgebiet für Mäuse. Eine ganze Mäusekolonie wirkt sich anders aus als eine einzelne Maus. Hinterlassen Mäuse ihren Kot unter Ihrem Wohnzimmerschrank oder verhungern, verenden und verwesen, sind die Beeinträchtigungen stärker, als wenn eine Maus ab und zu durch Ihr Wohnzimmer huscht. Rechtlich erheblich sind Mäuse in der Mietwohnung eigentlich nur dann, wenn sie als Mäuseplage auftreten.
  • In einem Fall des AG Brandenburg (Fundstelle: WuM 2001, 605) wurde wegen eines erheblichen Mäusebefalls in einer Stadtwohnung: 100 % Mietminderung zugesprochen. Die Mieterin hatte behauptet, sie habe in ihrem Wohnzimmer bis zu 10 Mäuse zählen können. Das AG Bonn (WuM 1986, 113) erkannte wegen Mäusen und Kakerlaken in der Wohnung 10 % Minderung zu. Eine pauschale Bestimmung der Minderungsquote ist nicht möglich. Gerade im Minderungsrecht erscheint vieles sehr subjektiv und umständeabhängig.

Bedenken Sie, dass nicht jede Beeinträchtigung Anlass sein sollte, einen Rechtsstreit mit dem Vermieter vom Zaun zu brechen. Probleme müssen gelöst werden. Sie lassen sich nicht unbedingt auf rechtlichem Wege beseitigen. Suchen Sie selbst nach der Ursache des Problems und finden Sie möglichst selbst konstruktive Lösungen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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