Definition und Erklärung der Lückentheorie
Mit der sogenannten "Lückentheorie" versuchte der gerade erst als Ministerpräsident ernannte Otto von Bismarck einen von ihm ausgeübten Bruch der Verfassung zu rechtfertigen und diesen Konflikt sowohl in seinem als auch auch im Sinne seines Königs zu lösen.
- Als allgemeine Definition lässt sich nach Bismarck festhalten, dass alle staatsrechtlichen Probleme, die nicht direkt in der Verfassung geregelt oder über diese Verfassung direkt gelöst werden können, durch den König und nicht durch das Parlament zu lösen seien, da diese Lücken einen gewissen Entscheidungsspielraum für den König bedeuten. Zudem umfasst diese Definition, dass der Ministerpräsident Entscheidungsgewalt habe, wenn sich die Krone und das Parlament in Haushaltsfragen uneinig seien, sodass dieser quasi gegen das Parlament und ohne dieses regiert.
- Diese sogenannte Lückentheorie geht auf die Geschehnisse in den Jahren 1862 bis 1866 zurück. Damals wurde eine Reform des Heeres durch Wilhelm I., dem damaligen preußischen König, nicht vom Landtag angenommen. Bismarck vertrat daraufhin die Ansicht, dass es keine verfassungsrechtliche Regelung gab, die über eine unterschiedliche Auffassung des Königs und des Parlaments bei Haushaltsangelegenheiten entschied.
- Damit der Staat aufgrund dieser Uneinigkeit nicht handlungsunfähig sei, müsse er die Reform eigenmächtig als Regierungschef durchführen. Dies tat Bismarck dann auch und führte den preußischen Haushalt in den Jahren 1862 bis 1866 ohne jegliche verfassungsrechtliche Grundlage und ohne die Genehmigung des Parlaments.
Die Indemnitätsvorlage legimitiert das Handeln von Bismarck
Aufgrund seiner militärischen Siege und seiner außen- sowie innenpolitischen Erfolge besaß Bismarck trotz seines verfassungswidrigen Verhaltens 1966 eine gestärkte Position, aus der heraus er um Indemnität bieten konnte.
- Beim Gesetz zur Indemnität (der sogenannten "Indemnitätsvorlage") handelt es sich um eine nachträgliche rechtliche Billigung, welche Bismarcks Handeln legitimierte und somit straffrei machte.
- Bismarck lenkte zwar ein, dass er die preußische Verfassung zu seinen Gunsten ausgelegt habe, allerdings gestand er zu keiner Zeit eine Schuld ein, sondern war weiterhin der Überzeugung, dass die Lückentheorie grundsätzlich staatsrechtlich richtig wäre.
- Die Indemnitätsvorlage wurde dann am 3. September 1866 verabschiedet, was den Verfassungsstreit beendete und wodurch Bismarck wiederum zustimmte, dass das Parlament die Hoheit über den Haushalt habe.
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