Eine Lohnsteuerrückerstattung können Sie berechnen
- Bevor Sie eine Lohnsteuerrückerstattung berechnen können, müssen Sie mindestens Lohnsteuern bezahlen, da Sie sonst keine Lohnsteuerrückerstattung machen können. Zunächst benötigen Sie Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung und einen Antrag für Ihre Einkommensteuer.
- Zudem sollten Sie sich über die Änderungen informieren, welche sich in Bezug auf Rentenbeitrag und Krankenkassenbeitrag ergeben haben. Zudem haben Sie die Grenzen für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht von 4125,00 Euro auf 4237,50 Euro erhöht. Des Weiteren hat sich der Krankenversicherungsbetrag so geändert, dass Ihr Arbeitgeber nur noch 7,3 % übernimmt, während Sie 8,2 % zahlen müssen.
Ein Lohnsteuerrückerstattungsrechner ist hilfreich
Um Ihre Lohnsteuerrückerstattung genau zu berechnen, müssen Zahlen in den Rechner eingegeben werden, daher sollen die nächsten Zahlen lediglich ein Beispiel sein.
- Nehmen Sie an, dass Sie 3000,- Euro brutto verdienen und einen Steuerfreibetrag von 1000,- Euro haben, Sie zahlen auch Kirchensteuer und wohnen in Nordrhein-Westfalen, sind gesetzlich versichert und zahlen ganz normale Krankenkassenbeiträge. Sie sind verheiratet, haben die Steuerklasse 3 und sind 55 Jahre alt.
- Nun werden durch das Internetprogramm Ihre persönlichen Eingaben verarbeitet und einige Minuten später konnte das Programm Ihre Lohnsteuerrückerstattung berechnen.
- In die Rentenversicherung zahlen Sie insgesamt 19,6 % oder als Betrag 294,01 Euro, für die Arbeitslosenversicherung von 3 % sind es genau 45,00 Euro. Die weiteren Sozialabgaben sind die Pflegeversicherung mit 2,2 % in Höhe von 36,76 Euro und die Krankenversicherung mit 15,5 % oder 246,- Euro, sodass Ihnen an Sozialabgaben insgesamt 621,77 Euro abgezogen werden.
- Nun kommen noch die steuerlichen Abgaben an Lohnsteuern in Höhe von 214,16 Euro, was gleichzeitig an Kirchensteuern 9 % ausmacht und 19,27 Euro beträgt. Hinzu kommen noch die Abzüge für den Solidaritätszuschlag mit 10,43 Euro, sodass Ihre gesamte steuerliche Belastung 243,86 Euro ausmacht. Insgesamt haben Sie an Abzügen 865,63 Euro und einen Nettobetrag von 2134,37 Euro.
Zudem können Sie bei der Einkommensteuererklärung noch Werbungskosten bis 1000,- Euro pauschal und möglicherweise außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wodurch Ihr zu versteuerndes Einkommen noch weiter sinken würde.
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