Die Löschung von einem Konto ist nicht einfach
Haben Sie einen geliebten Menschen verloren, dann ist mit seinem Tod noch längst nicht alles beendet.
- Das Beerdigungsinstitut nimmt Ihnen zwar einige wichtige Dinge ab, doch spätestens nach der Trauerfeier bleibt noch eine Menge Arbeit für Sie übrig. So gehört beispielsweise der Gang zur Post und zur Bank des Verstorbenen mit zu den wichtigsten und vorrangigsten Angelegenheiten.
- Bei der Post müssen Sie veranlassen, dass keine Post mehr zu der Wohnung des Verstorbenen mehr gelangt. Wohnte Ihr Angehöriger in einer eigenen Wohnung, so müssen Sie die Wohnung aufgrund eines außergewöhnlichen Grundes zum Ende des bestehenden Monats kündigen sowie das Ausräumen der Wohnung vornehmen. Sehr gerne nehmen karitative Vereine die Möbel.
Das Bankkonto des Verstorbenen muss gelöscht werden
- Der Weg zur Bank des Verstorbenen ist mit eine der dringlichsten Angelegenheiten, denn nach dem Tod des Kontoinhabers ist die Löschung von einem Bankkonto nach dem Tod extrem wichtig, da sonst weitere Kosten auftreten könnten.
- Zunächst muss mit dem Geldinstitut geklärt werden, ob ein Testament vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie eine Kopie des Totenscheins vorlegen und genau angeben, wie viele der unmittelbar Angehörigen es gibt. Dafür ist die Vorlage des Familienbuches wichtig, da diese Personen dort aufgeführt sind.
- Hat der Verstorbene veranlasst, dass nur eine Person über das Konto verfügen darf, so können die anderen Angehörigen zwar bei der Löschung von einem Bankkonto nach dem Tod bei der Auflösung anwesend sein, doch nur diese betreffende Person ist für das Geldinstitut der Ansprechpartner. Ist der Bank kein Bevollmächtigter bekannt, so müssen alle direkten Angehörigen das Konto auflösen.
- Der Sachbearbeiter kopiert zunächst den Totenschein und füllt dann einen Auflösungsvertrag aus, den mindestens ein Angehöriger unterschreiben muss. Dann wird das vorhandene Geld an diese Person ausgezahlt mit dem Vermerk, dass unter Umständen noch weitere Zahlungsverpflichtungen folgen könnten.
- So erfolgt die letzte Betriebskostenrechnung erst im darauffolgenden Jahr. Die Beendigung des Vertrages beim vorhandenen Stromanbieter kann ebenfalls noch Kosten nach sich ziehen.
Der Angehörige, der die Auflösung unterschrieben hat, ist ab sofort für diese später folgenden Abrechnungen verantwortlich.
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