Die Definition Leiharbeiter
- Der Leiharbeiter ist ein Angestellter bei einer Zeitarbeitsfirma. Diese Zeitarbeitsfirma bezahlt seinen Lohn.
- Das Unternehmen, an das der Leiharbeiter verliehen wird, muss der Zeitarbeitsfirma den Arbeitslohn erstatten. Meistens wird die Rechnung höher ausgestellt, als der Leiharbeiter Kosten verursacht, da die Zeitarbeitsfirma ebenfalls Geld verdienen möchte. Ferner werden so Ausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub abgefangen.
- Der Leiharbeiter ist trotzdem den Weisungen des Unternehmens unterstellt, an das er ausgeliehen wurde.
- Für den Leiharbeiter bedeutet dies, dass er wechselnde Einsatzorte hat.
Die Kosten für den kurzfristigen Arbeiter erfassen
Obwohl der Leiharbeiter den Anweisungen des Unternehmens untersteht, an das er ausgeliehen wurde, wird er betriebswirtschaftlich nicht als Arbeitnehmer geführt. Stattdessen werden seine Kosten wie folgt verbucht:
- Nachdem die Zeitarbeitsfirma dem Unternehmen die Rechnung für den Arbeitslohn und einen Aufschlag berechnet, kann der Leiharbeiter nicht auf die Lohnkonten verbucht werden.
- Die Rechnung der Zeitarbeitsfirma muss vielmehr als Fremdleistung verbucht werden.
- Allerdings gibt es in vielen Kontenrahmen zwei verschiedene Konten für Fremdleistungen. Eines nennt sich Fremdleistungen/Fremdarbeiten und das andere nur Fremdarbeiten.
- Der Unterschied zwischen diesen beiden Konten besteht darin, dass auf einem Konto die Leiharbeiter verbucht werden und auf dem zweiten Konto die Leistungen verbucht werden, die von externen Unternehmen getätigt werden. Letzteres würde wie ein Einkauf angesehen werden und wird anschließend bei der Kalkulation vom Verkaufspreis verwendet.
- Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker wird mit der Tätigkeit beauftragt einen Motor zu überholen. Nachdem diese Kfz-Werkstatt keine Möglichkeit hat, die Zylinder nachzufräsen, wird diese Arbeit an einen externen Betrieb übergeben. Dies wäre dann eine Fremdleistung, die als Einkauf anzusehen ist.
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