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Lebensmittelgeschäft aufmachen - was Sie beim Eröffnen von einem Mini-Supermarkt beachten sollten

Lebensmittelhändler haben viel Konkurrenz.
Lebensmittelhändler haben viel Konkurrenz.
Wenn Sie ein Lebensmittelgeschäft aufmachen wollen, gibt es wie bei jeder Existenzgründung viele Dinge zu bedenken. Im Lebenmitteleinzelhandel spielen darüber hinaus jedoch noch spezielle Aspekte eine Rolle.

Als Existenzgründer haben Sie es nicht leicht: Meist ist ein detaillierter Businessplan erforderlich, um eine Bank davon zu überzeugen, dass Ihre Existenzgründung Erfolg versprechend ist und Ihnen den nötigen Kredit zu gewähren. Wenn Sie ein Lebensmittelgeschäft aufmachen wollen, sollten Sie im Vorfeld nicht nur eine genaue Marktanalyse machen, sondern brauchen auch bestimmte Bescheinigungen.

Ein Lebensmittelgeschäft am richtigen Standort aufmachen

  • Wenn Sie einen kleinen Mini-Supermarkt eröffnen wollen, der vielleicht an den guten alten "Tante Emma"-Laden erinnert, sollten Sie sich schon im Vorfeld genaue Gedanken über den richtigen Standort machen. Denn im Lebensmitteleinzelhandel herrscht ein scharfer Konkurrenzkampf, dem gerade kleine Läden oft nicht gewachsen sind.
  • Auch wenn Sie Ihr Lebensmittelgeschäft in eher ländlicher Lage eröffnen wollen oder gar in einem Dorf, in dem es sonst kein Lebensmittelgeschäft gibt, müssen Sie mit starker Konkurrenz rechnen. Denn viele Landbewohner fahren lieber ein paar Kilometer mit dem Auto zum nächsten Discounter auf der "grünen Wiese", der ein größeres Warenangebot vorhalten kann und meist auch die günstigeren Preise bieten kann - den kostenlosen Parkplatz mit eingeschlossen.
  • Sie müssen sich also überlegen, welchen speziellen Vorteil Ihr Geschäft den Kunden bieten kann, damit sie diese langfristig binden können. Dies könnten beispielsweise sehr günstige Öffnungszeiten oder ein persönlicher Lieferservice für ältere Mitbürger sein.

Weitere Voraussetzungen für die Gewerbegründung

  • Wenn Sie einen Mini-Supermarkt aufmachen, betreiben Sie ein Gewerbe. Sie müssen Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden und dafür meist auch eine Gebühr entrichten.      
  • Wenn Sie gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln haben, müssen Sie zudem eine Belehrung gem. § 43 IfSG ("Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen") nachweisen können. Eine solche Belehrungsbescheinigung bzw. ein solches Gesundheitszeugnis erhalten Sie in der Regel nach einer vom Gesundheitsamt der zuständigen Kommune durchgeführten Belehrung.
  • Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie natürlich auch für diese eine entsprechende Belehrung nachweisen können. 

Neben der wichtigen Standortfrage sind bei einer Existenzgründung im Lebensmitteleinzelhandel noch weitere wichtige Punkte zu bedenken. Bevor Sie viel Geld in eine Ladenausstattung investieren, sollten Sie allerdings vor allem die Konkurrenzsituation klären.

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