Rechtliche Grundlage der Laufbahnbefähigung
Ähnlich wie es für Stellenausschreibungen in der privaten Wirtschaft üblich ist, müssen Bewerber auch im öffentlichen Dienst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie bestimmte Stellen antreten können.
- Da die Tätigkeiten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zwar je nach Stelle unterschiedlich sind, es aber wichtig ist, dass in allen Ämtern bestimmte Arbeiten nach den gleichen Regeln ablaufen, gibt es einheitliche Regelungen über verschiedene Abläufe. Die Laufbahnbefähigung ist der Nachweis, dass Sie die Qualifikation haben, also die Abläufe beherrschen.
- Wie Sie genau die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erreichen, ist im Beamtengesetz festgeschrieben. Hierbei müssen Sie beachten, dass es ein BLV gibt, das ist die Bundeslaufbahnverordnung und für die Länder Landesbeamtengesetze. Es kann also Unterschiede geben, wie Sie Ihre Laufbahnbefähigung nachweisen müssen und wie Sie die Qualifizierung erreichen.
- Die Laufbahnbefähigung stellt lediglich den Nachweis dar, dass Sie die Fähigkeit für den gehobenen Dienst haben, also das mit der Verwaltung zusammenhängende Wissen haben. Je nach Behörde können noch zusätzliche Qualifikationen notwendig sein, die dem Nachweis des fachlichen Wissens dienen.
Karrierestart im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
Wie erwähnt, kann es Unterschiede in den einzelnen Ländern geben. In der Regel müssen Sie, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zu erlangen, diese Voraussetzungen erfüllen:
- Da die Ausbildung ein Studiengang ist, müssen Sie einen Schulabschluss haben, der Sie mindestens zu einem Hochschulstudium berechtigt. In der Regel also Abitur haben oder einen Abschluss, der diesem gleichgestellt ist. Es kann durchaus auch ein Fachabitur ausreichend sein.
- Mit diesen Voraussetzungen können Sie in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eintreten. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und ist ein Fachhochschulstudium. Dieses kann je nach Land oder konkreter Behörde anders ausfallen.
- Es gibt ausdrücklich auch die Möglichkeit, sich das Wissen, das Sie für eine Laufbahn im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst benötigen, auch außerhalb dieser Ausbildung aneignen können, also durch ein entsprechendes Studium an einer öffentlichen Fachhochschule oder Hochschule.
- Bevor Sie die Laufbahnbefähigung haben, müssen Sie immer eine entsprechende Prüfung ablegen. Dabei kann es die Besonderheit geben, dass die Prüfung erst anerkannt wird, wenn Sie zusätzlich eine Einführungszeit von bis zu 6 Monaten in einer Behörde absolviert haben.
Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist also der Karrierestart für den Beginn im gehobenen Dienst und basiert immer auf einem Studium und einer Prüfung bei der entsprechenden Behörde.
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