Schulpflicht verpflichtet zum Besuch der Schule
- Nicht in allen Ländern gibt es die Schulpflicht. In vielen Staaten gibt es lediglich die Bildungs- bzw. Unterrichtspflicht.
- Das heißt, dass Eltern zwar dazu verpflichtet sind, ihrem Kind die Schulbildung zu ermöglichen, aber nicht der Zwang besteht, dieses in einer Schule unterrichten zu lassen.
- Hier ist nicht das Wo entscheidend, sondern die Bildung an sich. In Ländern wie Frankreich, Österreich, Australien, Dänemark oder die USA können Eltern ihre Kinder zu Hause selbst unterrichten oder in anderen Einrichtungen unterrichten lassen.
Schulmodell in Frankreich – nicht alle Länder fordern den Schulbesuch
- Frankreich ist eines der Länder, in denen statt der Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht.
- Hier ist Hausunterricht möglich. Sind Eltern der Meinung, dass sie ihrem Kind noch keine Schule zumuten möchten und dieses stattdessen lieber zu Hause unterrichten möchten, müssen sie das der Stadt, in der sie leben, mitteilen. Diese überprüft dann regelmäßig die Fortschritte, die geistige Gesundheit und die Lebensumstände des Kindes.
- Kinder, die hingegen die Schule besuchen, gehen in eine Ganztagsschule. Im Gegensatz zu Deutschland, ist es in Frankreich gang und gäbe, von 8 Uhr bis spätestens 18 Uhr zur Schule zu gehen.
- Der Schulalltag beginnt für die Kinder im Alter von frühesten 2,5 Jahre in der Vorschule. Dieser Besuch ist aber keine Pflicht.
- Nach der Vorschule wird das Kind genau wie in Deutschland mit etwa 6 Jahren in die Grundschule eingeschult.
- Im Anschluss an fünf Jahre Grundschule folgt der vierjährige Besuch der Sekundarstufe, dem sogenannten Collège. Am Ende des Collège-Besuches machen die Schüler eine Prüfung und erhalten nach Bestehen das Abschlusszeugnis.
- Wer möchte, kann im Anschluss an das Collège das Lycée besuchen. Diese Schulform ähnelt dem Gymnasium. Wie in Deutschland wird die Schullaufbahn mit dem Abitur, dem Baccalauréat, abgeschlossen.
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