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Kündigung trotz Krankmeldung? - So gehen Sie dagegen vor

Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
Eine Krankmeldung schützt vor Kündigung nicht - es ist ein großer Irrtum anzunehmen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht kündigen kann, wenn dieser krankgeschrieben ist. Wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen können, die während einer Krankmeldung ausgesprochen wurde, hängt maßgeblich davon ab, welcher Kündigungsgrund vorliegt bzw. ob der Betrieb an das Kündigungsschutzgesetz gebunden ist.

Bei einer Krankmeldung sind Sie nicht aufgrund der Krankmeldung vor einer Kündigung geschützt. Vielmehr müssen Sie unterscheiden, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen der Krankheit bzw. Krankmeldung oder nur während der Krankmeldung, aber aus einem völlig anderen Grund gekündigt hat.

Sich bei Krankmeldung gegen eine Kündigung wehren

  • Wenn Ihr Arbeitgeber bzw. der kündigende Betrieb an die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes gebunden ist, dann ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, vgl. § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
  • Sozial gerechtfertigt kann die Kündigung unter anderem bei Gründen sein, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, unter diese Fallgruppe fällt eine Kündigung wegen Krankheit.
  • Nicht in jedem Fall darf Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch wegen einer Krankheit kündigen. Wenn Sie nur mal eine Grippe haben und ein oder zwei Wochen zu Hause bleiben, reicht dies nicht für eine wirksame Kündigung aus. Unter anderem ist eine negative Zukunftsprognose nötig, das heißt, dass aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs oder anderer Tatsachen zum Zeitpunkt der Kündigung anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aus Krankheitsgründen dauerhaft nicht wird erfüllen können.
  • Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen einer Krankheit und während der Krankmeldung gekündigt, können Sie sich - sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet - hiergegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Die Möglichkeit der Klage

  • Wenn Sie sich gegen den Rausschmiss zur Wehr setzen wollen, sollten Sie vor allem die Klagefrist im Auge haben: Innerhalb von drei Wochen, nachdem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist, müssen Sie Klage beim Arbeitsgericht erhoben haben. Die Klage richtet sich dabei auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung hinfällig geworden ist, sondern weiter besteht, vgl. § 4 KSchG.
  • Bei allen rechtlichen Abwägungen und Möglichkeiten sollten Sie allerdings immer auch im Blick haben, wie viel Ihnen an dem konkreten Arbeitsverhältnis liegt. Im Einzelfall kann es besser sein, eine Abfindung auszuhandeln, als bei einem unliebsamen Arbeitgeber sein Arbeitsleben zu fristen.

Eine Kündigung ist auch trotz Krankmeldung möglich. Je nach Kündigungsgrund und Einschlägigkeit des Kündigungsschutzgesetzes können Sie jedoch Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

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