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Küchenablöse - das sollten Sie beachten

Eine Küchenablöse kann ein Hindernis sein.
Eine Küchenablöse kann ein Hindernis sein.
Bei manchen Mietwohnungen ist es üblich, dass vom Nachmieter eine Küchenablöse verlangt wird. Das ist meist dann der Fall, wenn der Vormieter in eine Einbauküche investiert hat und diese nicht mitnehmen kann. Dann möchte er die Küche bei Auszug an den neuen Mieter verkaufen. Übernimmt der neue Mieter die Küche, gehört sie ihm und er kann damit machen, was er möchte.

Voraussetzung dafür, dass die Küchenablöse vom Vormieter verlangt werden kann, ist, dass der Vermieter damit einverstanden ist. Möchte der Vermieter lieber, dass die Wohnung komplett leer geräumt wird, bleibt dem Vormieter nichts anderes übrig, als die Küche auszubauen und mitzunehmen. Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter ist auf jeden Fall ratsam.

Küchenablöse - so gehen Sie damit um

Wenn Ihnen die Wohnung so gut gefällt, dass Sie unbedingt einziehen möchten, sollten Sie über die verlangte Küchenablöse auf jeden Fall nachdenken.

  • Als Erstes sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihnen die Küche überhaupt gefällt. Entspricht sie Ihrem Stil, werfen Sie beim Bezahlen der Küchenablöse auf jeden Fall schon mal kein Geld zum Fenster hinaus. Finden Sie die Einbauküche jedoch so hässlich, dass Sie sie sofort herausreißen würden, müssen Sie unbedingt darüber nachdenken, ob es Ihnen so wichtig ist, die Wohnung zu bekommen, dass Sie Geld für nichts ausgeben wollen. Sie können zwar Ihrerseits versuchen, die Küche wieder zu verkaufen. Ob Sie allerdings damit Erfolg haben, wissen Sie im Voraus nicht.
  • Auch Ihr Budget spielt natürlich eine wichtige Rolle beim Thema Küchenablöse. Reicht Ihr Budget gerade mal für den Umzug und ein paar neue Vorhänge, müssen Sie sich gut überlegen, ob Sie sich zusätzliche Unkosten aufhalsen möchten.
  • Sicherlich haben Sie auch eigene Küchengeräte und wahrscheinlich auch -möbel. Was werden Sie damit tun, wenn der Vormieter auch die Elektrogeräte mitverkaufen möchte? Zwei Kochherde brauchen nur Restaurant-Profis! Überlegen Sie sich deshalb im Zweifel, was mit der Doppelausstattung geschehen könnte. Vielleicht können Sie das eine oder andere Teil verkaufen, verschenken oder gar austauschen. Insbesondere das Austauschen kommt dann infrage, wenn zum Beispiel Ihr eigener Geschirrspüler viel besser ist als das Gerät in der neuen Wohnung.

So bezahlen Sie nicht zu viel

  • Auch wenn Sie kein Küchenverkäufer sind, wird es Ihnen einigermaßen gelingen, die Wertigkeit der Einbauküche zu beurteilen. Sind die Fronten aus Plastik oder gar aus Massivholz? Aus welchem Material ist die Arbeitsplatte?
  • Beurteilen Sie außerdem den Zustand der Küche. Bitten Sie darum, in Schränke und Schubladen sehen zu dürfen und die Funktionalität der Elektrogeräte testen zu dürfen.
  • Lassen Sie sich Rechnungen oder Belege zeigen. Sind für die Elektrogeräte keine Unterlagen mehr vorhanden, notieren Sie die Gerätebezeichnungen und forschen Sie im Fachhandel oder im Internet nach den angemessenen Gebrauchtwaren-Preisen.

Nun können Sie beurteilen, ob die verlangte Küchenablöse realistisch ist. Ob Sie beim Kauf handeln oder bereitwillig den verlangten Preis bezahlen, hängt nicht zuletzt von Ihrem Budget sowie von Ihrer Begeisterung für die Mietwohnung, ab.

helpster.de Autor:in
Irene Bott
Irene BottEssen & Trinken sind für die Hobbyköchin Irene ein Experimentierfeld. Beim Kochen und Backen probiert sie gerne Neues aus. Mit über fünf Jahrzehnten Lebenserfahrung kennt die Hausbesitzerin viele Tipps & Tricks für den Haushalt.
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