Kröten stehen unter Artenschutz
- Bevor Sie Kröten aus dem eigenen Garten vertreiben, sollten Sie daran denken, dass diese unter Artenschutz stehen. Das bedeutet, dass Sie den Tieren nichts antun dürfen. Ferner dürfen Sie keinen Laich aus dem Teich entwenden und vernichten.
- Beachten Sie auch, dass Kröten immer wieder zu ihren Laichplätzen zurückkehren. Sollten die Kröten im persönlichen Gartenteich laichen, dann denken Sie daran: Die Kröten werden immer wieder zurückkommen. Ein Verjagen ist daher sinnlos.
- Rufen Sie sich immer wieder ins Gedächtnis, dass Kröten nützliche Tiere sind: Sie fressen Nacktschnecken, Mücken und andere Insekten, die Gemüse oder andere Pflanzen schädigen können. Es gibt kaum ein sinnvolleres Schädlingsbekämpfungsmittel als Kröten.
So verschwinden die Tiere aus Ihrem Garten
- Bedenken Sie, dass Kröten Wasser benötigen. Entfernen Sie daher jedes stehende Gewässer im Garten. Dies kann bedeuten, dass Sie bisherige Pflanzen entfernen und neue einsetzen. Erkundigen Sie sich beim Fachmann, wie Sie den Gartenboden trocknen können, sodass keinerlei Wasser mehr anwesend ist.
- Einen Teich könnten Sie für ein bis zwei Jahre abdecken, sodass die Kröten keine Chance mehr haben, dort abzulaichen. Dann müssen sie sich einen anderen Ort suchen.
- Fangen Sie die Tiere ein und setzen Sie sie weit entfernt aus. Fahren Sie mindestens zehn Kilometer; ansonsten besteht das Risiko, dass die Amphibien zurückfinden.
- Beachten Sie, dass der Naturschutzbund sich um Kröten kümmert, wenn Sie diese loswerden wollen. Rufen Sie bei NABU an und erkundigen Sie sich über das weitere Vorgehen. Denken Sie immer daran, dass Sie den Tieren nichts antun dürfen.
- Im Zweifel können Sie die Tiere einfangen und einem Nachbarn geben, der diese in seinem Garten duldet. Dieser sollte auf jeden Fall ein artgerechtes Leben bieten können.
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