Die rechtliche Seite einer Krankschreibung
Laut des § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies muss er bereits am selben Tag persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS oder Fax tun. Falls der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, droht eine Abmahnung und, falls es wiederholt auftritt, eine Kündigung.
Man sollte zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung im Sinne der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich auch AU, Gelber-Schein bzw. ärztliches Attest) unterscheiden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt die Krankmeldung. Der Arzt wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf dem gelben Schein vermerken.
Seit 01. Januar 2023 gibt es die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Vertragsärzte übermitteln seitdem elektronisch die Krankschreibung an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber muss nun die eAU-Daten selbst bei der Krankenkasse seines Mitarbeiters einholen. Sie brauchen also keine Papier-Krankmeldung mehr an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zu schicken.
Krankschreibungen sind nicht zeitlich begrenzt. Falls Sie jedoch länger als 6 Wochen krankgeschrieben werden, tritt an die Stelle Ihres Gehaltes oder Lohns das Krankengeld. Es beträgt in etwa 70 Prozent Ihres eigentlichen Bruttogehaltes.
Kann der Arbeitgeber von meiner tatsächlichen Erkrankung erfahren?
Sie können unbesorgt sein, der ICD-Diagnoseschlüssel steht nicht auf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Vorgesetzter wird also nichts von Ihrer tatsächlichen Erkrankung erfahren.
Auf einer eAU stehen lediglich Ihr Name, der Beginn und das Ende der Krankmeldung, das Datum der Ausstellung und ein Kreuzchen bei Erst- oder Folgemeldung.
Diese Daten sieht Ihr Arbeitgeber, wenn er die eAU bei der Krankenkasse abruft. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, woran Sie erkrankt sind. Der Grund der Erkrankung gilt als Privatsache.
Wie lange erhalte ich Krankengeld?
Sofern Sie eine längere Zeit erkrankt sind, wird das Krankengeld für maximal drei Jahre für die gleiche Diagnose gestellt. Falls weitere Diagnosen im Laufe der Zeit hinzukommen, verlängert sich die Fortzahlung des Krankengelds.
In manchen Fällen ist es notwendig, sich krankschreiben zu lassen. Arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen. Sie können wegen einer Erkrankung nicht gekündigt werden. Erholen Sie sich gut und begeben Sie sich ggf. in ärztliche Behandlung, um gegen die Erschöpfung anzugehen.
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