Was Sie benötigen
- neuer Arzt
- Überweisungsschein
- Versichertenkarte
- Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
Wenn Sie Ihre Krankenakte anfordern möchten, müssen Sie einiges beachten. Sonst kann es passieren, dass der Arzt die Akte nicht herausgibt.
So fordern Sie die Krankenakte an
- Manche Ärzte geben die Krankenakte nicht an die Patienten heraus. Sie müssen somit unter Umständen die Adresse Ihres neuen Arztes angeben. Der alte Arzt wird dann die Krankenakte dorthin schicken.
- Es gibt Arztpraxen, die für die Herausgabe der Krankenakte einen Überweisungsschein und die Versichertenkarte wollen. Das ist so, weil der Arzt für Kopien eine Ziffer abrechnen kann und viele Ärzte zur Sicherheit vor Herausgabe der Krankenakte Kopien machen.
- Leider gibt es auch Arztpraxen, die die Krankenakte nur dann herausgeben, wenn diese von der neuen Arztpraxis angefordert wurde.
- Aus rechtlichen Gründen muss jeder Arzt vor der Herausgabe von Befunden vom Patienten eine Entbindung der Schweigepflicht anfordern. Viele Praxen machen das zwar nicht, es gibt aber auch solche, die sich damit absichern.
- In so einem Fall schreiben Sie einen kurzen Brief, in dem steht, dass Sie den Arzt (namentlich genannt) von der Schweigepflicht entbinden. Unter das Schreiben setzen Sie Ihre Unterschrift.
- Wenn ein Arzt die Krankenakte direkt an die neue Praxis schicken möchte, bestehen Sie auf den Versand per Nachname. Es wäre fatal, wenn die Krankenakte auf dem Weg verloren ginge und in falsche Hände geraten würde.
Das Anfordern der Krankenakte ist oft eine heikle Angelegenheit. Manche Ärzte machen ein schreckliches Drama daraus und sind diesbezüglich sehr umständlich. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Akte einfach von Ihrem neuen Arzt anfordern.
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