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Kraftfahrzeugsteuernummer - wo und wie finde ich sie?

Inhaltsverzeichnis

Die Kraftfahrzeugsteuernummer finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Die Kraftfahrzeugsteuernummer finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Ihre Kraftfahrzeugsteuernummer finden Sie auf Ihrem Kfz-Steuerbescheid, der Ihnen vom Finanzamt zugeschickt wird. Ist dieser von Ihnen nicht aufzufinden oder gänzlich abhandengekommen, ist dies kein Grund zur Panik. Denn es gibt weitere Möglichkeiten für Sie, Ihre Kfz-Steuernummer ausfindig zu machen.

Was Sie benötigen

  • Kfz-Steuerbescheid
  • evtl. Anruf beim zuständigen Finanzamt

Für gewöhnlich steht Ihre Kraftfahrzeugsteuernummer auf dem Ihnen vom Finanzamt zugesandten Kfz-Steuerbescheid. Doch ist es heutzutage nicht mehr selbstverständlich, jährlich einen Ebensolchen zu erhalten. Diesen bekommen Sie in der Regel nur, wenn sich etwas an Ihrer steuerlichen Situation geändert hat.

Die Kraftfahrzeugsteuernummer steht auf Ihrem Kfz-Steuerbeleg

Der Steuerbescheid ist ein unbefristeter Beleg und gilt prinzipiell für die gesamte Zeit der Zulassung Ihres Wagens.

  • Jeder Fahrzeughalter - somit auch Sie muss für sein(e) angemeldete(n) Fahrzeuge eine sogenannte Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG) entrichten. Im Zuge dessen erhalten Sie kurz nach der Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs vom Finanzamt einen Steuerbescheid mit Ihrer persönlichen Kfz-Steuernummer.
  • Benötigen Sie Ihre Kfz-Steuernummer, finden Sie diese auf Ihrem letzten Kfz-Steuerbescheid.

Kfz-Bescheid verlegt? - Hier finden Sie Hilfe

  • Falls Sie Ihren Steuerbescheid verlegt haben, genügt ein Anruf bei Ihrem zuständigen Finanzamt, um Ihre Kraftfahrzeugsteuernummer ausfindig zu machen. Auf der Telefonbuch-Internetseiten können Sie bequem die gewünschte Telefonnummer in Erfahrung bringen. Für die telefonische Anfrage beim Finanzamt benötigen Sie die Angabe Ihrer persönlichen Kontakt- und Kfz-Daten.
  • Aufgrund dessen, dass die Kraftfahrzeugsteuer seit geraumer Zeit online zu entrichten ist, finden Sie Ihre Steuernummer auf Ihren entsprechenden Kontoauszügen. Die zu leistende Steuersumme können Sie entweder - unter der Angabe Ihrer Steuernummer überweisen oder per Lastschriftverfahren vom zuständigen Finanzamt einziehen lassen.
  • Letzteres setzt die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung ihrerseits für Ihr zuständiges Finanzamt voraus. Formulare hierfür finden Sie u. a. auf den Internetseiten der jeweiligen Finanzämter unter der Rubrik "Service".
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