Zulässige Koppelgeschäfte sind beispielsweise Werbeaktionen (Preisausschreiben oder Gewinnspiel), bei denen Sie nur dann teilnehmen können, wenn Sie vorher ein bestimmtes Produkt kaufen. Natürlich ist nicht jedes Geschäft zulässig. Als Verbraucher sollten Sie sich entsprechend informieren.
Was sind Koppelgeschäfte
Wird von Ihnen als Vertragspartner im Vertrag dem Grunde nach eine artfremde Zusatzleistung gefordert, liegt ein Koppel- beziehungsweise Kopplungsgeschäft vor.
- Diese Koppelgeschäfte sind dann als ungültig zu werten. Die Rechtssprechung nennt dies unzulässige Überraschungsklauseln. Eine Überraschungsklausel liegt dann vor, wenn ein Vertrag zwischen Ihnen (Immobilien suchende) und Immobilienmakler eine Provisionszahlung enthält und zusätzlich derselbe Vertrag auch eine Gebäudeversicherung oder eine Umzugsvereinbarung mit einem vom Makler ausgesuchten (weil bekannten) Spediteur beinhalten.
- Das Gebot der Unzulässigkeit gilt in gleicher Weise für eine Architektenbindung im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf. Beauftragt der Bauherr einen Planer oder Baubetreuer ein Grundstück zu suchen, sieht das Ganze unter Umständen anders aus. Bauwillige sollten auf rechtlichen Rat nicht verzichten, wenn sie Ärger vermeiden möchten.
Verbundene Geschäfte sind zulässig
- Zwischen verbundenen Geschäften und unzulässigen Koppelgeschäften gibt es Unterschiede. Wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung erwerben und in diesem Zusammenhang gleichzeitig ein Darlehen aufnehmen, handelt es sich um ein verbundenes Geschäft. Widerrufen Sie den Kaufvertrag, haben Sie auch das Recht, den Verbraucherdarlehensvertrag zu widerrufen.
- Verbotene Koppelgeschäfte gab es oft in der Kombination von Darlehen und Versicherung. Kreditvertrag und eine Restschuldversicherung sind als verbundene Geschäfte anzusehen, wenn die Bank den Kredit vom Abschluss der Versicherung abhängig macht. Offiziell tut sie das natürlich nicht.
Übrigens wer nach dem Grundsatz verfährt: "Eine Hand wäscht die andere", tätigt Koppelgeschäfte. Nicht immer müssen sie unzulässig sein, fragwürdig eher aus ethischer Sicht. Beobachten lässt sich das bei vielen Medien, die Berichterstattung gegen Anzeige liefern.
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