Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Beglaubigungsgebür
Was ist eine Beglaubigung?
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Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass es sich bei der Kopie der Urkunde, z.B. der Geburtsturkunde, um eine inhaltsgleiche Kopie des Originaldokuments handelt. Ohne Beglaubigung ist die Kopie der Geburtsurkunde nicht offiziell anerkannt und kann nicht als amtliches Dokument verwendet werden, z.B. bei der Heirat.
- Für die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde ist immer die Behörde zuständig, die die Urkunde ausgestellt hat. Sind Sie in Gießen geboren, dann hat das Standesamt in Gießen Ihre Geburtsurkunde ausgestellt. Dort lassen Sie sich die Kopie Ihrer Geburtsurkunde beglaubigen bzw. fordern eine beglaubigte Kopie an.
Was benötigen Sie für die Beglaubigung Ihrer Geburtsurkunde?
- Sie benötigen Ihren Personalausweis, das Original der Geburtsurkunde, das beim Standesamt liegt und die zu beglaubigende Kopie. Diese lassen Sie sich bei der Behörde anfertigen.
- Die Beglaubigung kostet außerdem eine Gebühr, die für jede Gemeinde unterschiedlich ausfällt, sie sollte allerdings in der Regel unter einen Euro pro Seite des Dokuments betragen.
- Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde benötigen Sie z.B. bei der Eheschließung oder der Auswanderung.
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