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Kontensperrung - was tun?

Kontensperrung - Guthabenteile zahlt die Bank erst bei Freistellungsauftrag aus.
Kontensperrung - Guthabenteile zahlt die Bank erst bei Freistellungsauftrag aus.
Erreicht Sie die Nachricht einer Kontensperrung, dürfte Sie das in den seltensten Fällen wirklich überraschen. Eine Kontensperrung kann von einem externen Gläubiger oder von der eigenen Bank ausgelöst werden. Vorausgegangen sind dieser normalerweise Mahnungen oder Gerichtsbeschlüsse. Wenn Ihnen ein Konto gepfändet und gesperrt wurde, müssen Sie schnell reagieren, um an Ihr Geld zu kommen.

Nach einer Kontensperrung stellt sich die Frage, wie Sie an Ihr Geld kommen. Unterschiedliche Antworten darauf gibt es für den Fall, dass Ihnen die Bank wegen Kontenüberziehung das Konto gesperrt hat oder wenn eine Pfändung vorliegt. 

Kontensperrung - so müssen Sie reagieren

Erfahren Sie von einem gepfändeten Konto, wenden Sie sich unverzüglich zum Amtsgericht (maximale Frist beträgt sieben Tage). Dort beantragen Sie die Freigabe. Anschließend eröffnen Sie bei einer anderen Bank ein neues Konto. Bei einer Freigabe sind Überweisungen dennoch nicht möglich, daher nur eine Notlösung. 

  • Hat man Ihnen ein Konto gepfändet, gehen Sie zur Rechtsantragsstelle bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
  • Hier können Sie beantragen, dass Ihnen Ihr pfändungsfreies Einkommen von der Bank ausgezahlt wird.
  • Den gerichtlichen Freigabebeschluss legen Sie Ihrer Bank vor. Den dort aufgeführten Betrag erhalten Sie in bar. So haben Sie erst einmal Geld zum Leben. 
  • Bei Bezug von Hartz-IV und bei Kindergeld reicht es meist aus, wenn Sie der Bank die entsprechenden Bescheide vorlegen. Die dort aufgeführten Geldbeträge erhalten Sie in bar ausgezahlt.
  • Trotz des gerichtlichen Freigabebeschlusses bleibt Ihr Konto weiter gesperrt. Ihre Miete oder Handyrechnungen können Sie nicht per Überweisung bezahlen. Das macht eine Pfändung unmöglich.
  • Damit Sie wieder normal und regelmäßig Geld zur Verfügung haben, eröffnen Sie schnell ein neues Konto. Das ist auch mit einem negativen Schufa-Eintrag möglich.

Neues Konto trotz Schufaeintrag eröffnen 

Wenn Ihnen das Konto gepfändet wurde oder die Bank aufgrund einer Insolvenz und unausgeglichener Konten eine Kontensperrung erklärt, brauchen Sie einen anderweitigen Ersatz für das nicht mehr nutzbare Konto.

  • Suchen Sie sich eine Bank oder Sparkasse aus. Haben Sie bereits einen negativen Schufa-Eintrag, beantragen Sie kein Girokonto, sondern ein Guthabenkonto.
  • Ein Guthabenkonto gibt es bis auf eine Ausnahme in der Mehrzahl der Fälle nicht umsonst. Bei Girokonten ist die Auswahl größer. Doch besteht hier die Gefahr einer alsbaldigen Kündigung, sobald von Ihrem Kreditinstitut ein negativer Schufa-Eintrag festgestellt wird. 
  • Ein neues Konto wird immer so lange vor einem erneuten Gläubigerzugriff geschützt sein, bis Sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, meist alle zwei Jahre. In dieser Zeit können Sie Zahlungen unbehelligt ausführen.
  • Eine Bank, die Ihnen Ihr Konto aufgrund einer Überziehung gesperrt hat, betrachten Sie in einem Insolvenzverfahren wie einen Gläubiger. Die Bank tragen Sie in die Gläubigerliste ein. 

Alternativ können Sie auch ein Pfändungsschutz-Konto bei der Bank eröffnen, um sich gegen eine abermalige Kontensperrung abzusichern. Doch auch das gibt es nicht umsonst.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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