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Kommissionsfahrzeug kaufen - darauf sollten Sie achten

Es gibt schwierge Rechtsverhältnisse bei Kommisionsfahrzeugen.
Es gibt schwierge Rechtsverhältnisse bei Kommisionsfahrzeugen. © www.verbraucher-papst.de / Pixelio
Beim Kauf eines Kommissionsfahrzeugs kann es zu ganz besonderen Problemen kommen, die Sie kennen sollten. So können Sie sich vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Besonderheiten von Kommissionsfahrzeugen

Sie müssen beim Kauf von Kommissionsware wissen, dass die Person oder Firma, die für Sie der Händler ist, nur ein Vermittler ist. Daher müssen Sie bei Kommissionsfahrzeugen beachten:

  • Je nach Art des Vertrages kaufen Sie das Fahrzeug von einer Ihnen nicht bekannten Person. Sie können also im Vorfeld keine detaillierten Fragen zum Beispiel zu einem Unfall stellen. Auch wenn der Händler der das Fahrzeug Ihnen vermittelt bei dieser Person nachfragt, kann es absichtlich oder durch Übermittlungsfehler zu Fehlinformationen kommen.
  • Sie kaufen das Kommissionsfahrzeug nicht vom Händler, sondern von dieser unbekannten Person, das schränkt Ihre Ansprüche gegen den Händler ein, unter Umständen haben Sie kaum eine Möglichkeit, bei Mängeln Regressansprüche durchzusetzen, der Händler vermittelt nur.
  • Beim Kauf von privat gibt es eine andere gesetzliche Gewährleistung, diese kann per Vertrag völlig ausgeschlossen sein, schauen Sie sich den Vertrag genau an.
  • Autokauf ist auch Vertrauenssache, das Kommissionsfahrzeug kann Ihnen vom Händler als Zweitwagen einer älteren Damen verkauft werden, obwohl der Vorbesitzer ein 18-jähriger Fahranfänger war, das Auto also vermutlich mehr gelitten hat, als Sie vermuten können.

Das sollten Sie vor dem Fahrzeugkauf klären

  • Fragen Sie, wenn es heißt, dass Sie ein Kommissionsfahrzeug kaufen, wer im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird. Steht der Händler im Kaufvertrag, dann haftet dieser auch. Auch kann er in dem Fall die Sachmängelhaftung nicht völlig ausschließen.
  • Wird im Kaufvertrag der Vorbesitzer genannt, ist der Händler also tatsächlich nur Vermittler, dann sollten Sie vorsichtig sein. Haftungsansprüche können ausgeschlossen werden und Sie wissen letztendlich nichts über den Verkäufer. Ist dieser ein mittelloser Empfänger von Sozialleistungen oder nach Australien ausgewandert, nützen Ihnen auch Ansprüche gegen diesen nichts.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen eines Händlers, der Ihnen ein Komissionsfahrzeug anbietet. Rechtlich haben Sie kaum eine Handhabe, wenn dieser zu einer Zusage, in der Art "Wenn  etwas ist, werde ich dafür einstehen", im Fall des Falles nicht stehen will. Meint der Händler die Zusage ernst, wird er Ihnen diese auch schriftlich geben.

Grundsätzlich ist an Kommissionsfahrzeugen nichts Schlechtes, meist will der Händler nur vermeiden, dem Verkäufer schon Geld geben zu müssen, wenn er seinerseits das Fahrzeug noch nicht veräußert hat, aber die Problematik besteht einfach.

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