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- Kommaregeln
Die neuen Kommaregeln: das Komma vor "um"
Auch die Kommasetzung hat sich mit der neuen Rechtschreibung geändert.
- Die Kommasetzung dient dazu, einzelne Wörter, Wortgruppen, gleichrangige Teilsätze und Hauptsätze von Nebensätzen abzutrennen.
- Durch die Kommasetzung wird der Satz verständlich gegliedert, wodurch der Sinn besser erfasst werden kann. Daher können Sie auch zum Hervorheben ein Komma setzen, wenn Sie das für angebracht halten.
- Die Kommasetzung vor "um" ist dagegen klar geregelt. Alle Infinitivgruppen, die mit den Worten "als", "anstatt", "ohne", "statt" und "außer" beginnen, erfordern ein Komma. Ein Beispiel: Er hat sich sehr angestrengt, um nicht zu versagen. Oder: Sie hat viel trainiert, ohne zu klagen.
- Der erweiterte Infinitiv wird generell durch ein Komma abgetrennt. Nur wenn dadurch keine Missverständnisse entstehen können, dürfen Sie das Komma auch weglassen.
- Liegt ein einfacher Infinitiv vor, ist die Kommasetzung zur Verdeutlichung erlaubt. Zum Beispiel: Er versuchte, zu singen. Nach der alten Rechtschreibung war das Komma hier nicht erlaubt.
- Demnach wird das Komma beim erweiterten Infinitiv gesetzt, damit der Satz eindeutig ist.
Das Komma vor "um" muss beim erweiterten Infinitiv gesetzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn Infinitivgruppen mit "ohne", "statt", "anstatt", "außer" und "als" eingeleitet werden. Des Weiteren muss ein Komma gesetzt werden, wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort oder Substantiv abhängig ist. Beispiel: Sie fuhr los, ohne auf den Verkehr zu achten.
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