Alle Kategorien
Suche

Kleingeld - Annahmepflicht im Supermarkt höflich durchsetzen

Diese Menge Kleingeld ist zumutbar!
Diese Menge Kleingeld ist zumutbar!
Kleingeld sammelt sich in der Geldbörse schnell an und natürlich möchten Sie es regelmäßig loswerden. In manchen Supermärkten ist das kein Problem, oft ist das Kleingeld als Wechselgeld sogar gern gesehen. Manchmal wird die Annahmepflicht für Kleingeld jedoch nicht ganz so ernst genommen. Sie können Ihre Ware laut Gesetzgeber dennoch mit Kleingeld bezahlen, weil es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt!

So setzen Sie die Annahmepflicht für Kleingeld durch

Grundsätzlich handelt es sich auch bei Kleingeld um ein gesetzliches Zahlungsmittel, das in Geschäften und Supermärkten akzeptiert werden muss.

  • Im Einzelhandel gilt die Annahmepflicht für Kleingeld nur bis 50 Euro. Bis zu 100 Euro müssen im Einzelhandel angenommen werden, wenn es sich durchgehend um mindestens 1-Euro-Münzen handelt.
  • Trotz der Annahmepflicht für Kleingeld sollte das Ganze im Rahmen bleiben. Die Warteschlange an der Kasse darf nicht allzu lang sein und das Kleingeld sollte in zumutbarer Zeit vom Verkäufer abzählbar sein. Alles andere ist geschäftsschädigend und kann dann auch verweigert werden. Überlegen Sie also vorab, ob Sie mit Ihrer Zahlung andere länger als nötig aufhalten.
  • Wichtig außerdem: Die Verkäufer müssen die Annahmepflicht von Kleingeld nur einhalten, wenn Sie damit tatsächlich etwas bezahlen möchten. Zum reinen Geldwechsel sind die Geschäfte nicht verpflichtet.
  • Verhalten Sie sich höflich und fair. Wenn Sie Ihr Sparschwein ausleeren wollen, dann bringen Sie das Kleingeld zur Bank. Ausschließlich für Banken gilt per Gesetz die unbegrenzte Annahmepflicht von Kleingeld. Dort gibt es Münzautomaten, die das Kleingeld automatisch abzählen. Die Summe bekommen Sie dann auf dem Girokonto gutgeschrieben. Fragen Sie am Schalter nach!
  • In größeren Einkaufszentren oder Kaufhäusern gibt es meist einen Servicepoint. Hier können Sie vor dem Kauf nachfragen, in welchem Rahmen Ihr Kleingeld akzeptiert wird und unter die Annahmepflicht fällt.
  • Ansonsten bleibt Ihnen nur, Ihr Kleingeld immer wieder in kleineren "Portionen" loszuwerden: am Ticketautomaten, für kleinere Einkäufe, den Coffee to go oder als Taschengeld fürs Kind.
Teilen: