Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderzuschlags
Das Bestimmen des Kinderzuschlags mit einem Online-Rechner ist sehr einfach. Allerdings sollten Sie ein paar Dinge dabei beachten.
- Ein Anspruch auf den Kinderzuschlag kommt erst ab einem Einkommen von 900,- Euro brutto bei Paaren und 600,- Euro brutto bei Alleinerziehenden zustande. Wenn Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, können Sie sich die Berechnung sparen, da Sie laut SGB II hilfebedürftig sind und damit einen Anspruch auf andere Leistungen haben.
- Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Kinderzuschlags ist, dass Sie Kindergeld für das Kind oder die Kinder erhalten, für welches/welche Sie die Leistung beantragen.
So verwenden Sie den Online-Rechner
- Halten Sie Ihren Mietvertrag bereit: Zur Bestimmung der Leistungsansprüche müssen Sie verschiedene Angaben zu Miet- und Nebenkosten machen.
- Außerdem wird bei der Berechnung gefragt, ob Sie schwanger sind bzw. Ihre Partnerin schwanger ist. Beachten Sie allerdings, dass eine Schwangerschaft erst ab der 13. Schwangerschaftswoche bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt wird.
- Überprüfen Sie genau, welches Brutto- und Nettoeinkommen Sie und ggf. Ihr Partner/Ihre Partnerin derzeit haben. Beachten Sie, dass dabei nicht nur Ihr Erwerbseinkommen, sondern auch sonstige Einkommensquellen relevant sind.
- Wenn Sie kein Erwerbseinkommen haben, müssen Sie weiterhin angeben, ob Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder einen Riester-Vertrag haben und wie hoch die entsprechenden Beiträge sind.
Das Ergebnis eines Kinderzuschlag-Rechners ist nicht verbindlich, da nicht alle Angaben, die bei einer tatsächlichen Antragsstellung berücksichtigt werden, in die Berechnung mit einfließen. Beachten Sie vor allem, dass das zur Verfügung stehende Vermögen, welches für die Berechnung des Kinderzuschlags relevant ist, von den Online-Rechnern außer Acht gelassen wird.
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