Was Sie benötigen
- Einkommensnachweis
- Kindergartenplatz
- Gebührenbescheid/Bescheinigung
Wichtiges zur Übernahme der Kindergartengebühren
- Die Übernahme der Kindergartengebühren steht Ihnen nur zu, wenn Ihr Einkommen die Belastung nicht übersteigt. Wenn das Einkommen darüber liegt, bekommen Sie nur einen Anteil. Es werden 70 % des Einkommens, das über der Belastungsgrenze liegt, als "Eigenanteil" abgezogen.
- Diese Zumutbarkeit, also die Belastungsgrenze, wird nach bestimmten Regeln ermittelt (Stand 2009). Der Grundbetrag für den Haushaltsvorstand beträgt 718,00 €, für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Grenze um 252,00 €. Dazu kommen noch eine angemessene Miete und Beiträge zu Versicherungen, die kein Kapital bilden. Eine Alleinerziehende mit 2 Kindern kann also bis zu einem Einkommen von ca. 1.800 € mit einem Zuschuss rechnen. Die genaue Höhe der Belastungsgrenze ist je nach Ort unterschiedlich.
- Um die Bedürftigkeit nachzuweisen, müssen Sie dem Antrag einen Einkommensnachweis beifügen. Als Einkommen zählt alles, was Sie oder Ihre Familie einnehmen, also auch Kindergeld, Renten und Unterhaltszahlungen.
- Es werden nur die Gebühren für die Betreuung des Kindes übernommen. Anteile, die für das Essen des Kindes erhoben werden, können nicht erstattet werden.
- Der Zuschuss zu den Kindergartengebühren ist eine zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II) und wird nur als Einkommen berücksichtigt, wenn er mehr als die Hälfte des Regelsatzes laut § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II beträgt. Da der Zuschuss in der Regel bedeutend geringer ist, darf er von den Leistungen des ALG II nicht abgezogen werden.
Antragstellung beim Jugendamt
- Suchen Sie sich alle Belege über das Einkommen der Familie zusammen und fertigen Sie Kopien davon an. Diese brauchen Sie für den Antrag auf Zuschuss zu den Kindergartengebühren.
- Besorgen Sie eine Bescheinigung des Kindergartens über die Höhe der Gebühren und auch darüber, welcher Anteil davon für Essen berechnet wird.
- Machen Sie einen Termin beim Jugendamt und nehmen Sie die Belege zu diesem Termin gleich mit. Dort können Sie dann gleich den Antrag stellen.
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