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Kinderausweise abgelaufen - was tun?

Inhaltsverzeichnis

Verlängerung von Kinderausweise ist nicht möglich.
Verlängerung von Kinderausweise ist nicht möglich.
Kinderausweise sind Dokumente, die ab der Geburt des Kindes beantragt werden können. Sie sind notwendig, um in andere Länder einzureisen. Am 1. November 2007 wurden die Bestimmungen für die Ausstellung und Verlängerung der Ausweise geändert.

Was Sie benötigen

  • alte Kinderausweise
  • aktuelle, biometrietaugliche Lichtbilder Ihrer Kinder
  • Vollmacht und Ausweis
  • notwendige Dokumente

Besonderheiten bei Kinderausweise

  • Sie können Kinderausweises seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr verlängern. Es muss ein Kinderreisepass beantragt werden.
  • Die vor diesem Datum ausgestellten Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
  • Da Kinderausweise keine Passbilder enthalten, können bei der Einreise in Länder, die sich außerhalb der EU befinden, Schwierigkeiten auftreten.
  • Kinder können nicht mehr in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden.

Beantragung der Kinderreisepässe im Austausch für Ausweise

  • Für die Beantragung der Kinderreisepässe benötigen Sie die alten Kinderausweise und aktuelle, biometrietaugliche Lichtbilder Ihrer Kindes nach ICAO-Standard.
  • Beantragen Sie die Kinderreisepässe, müssen eine Vollmacht des anderen Elternteiles und dessen Ausweis vorgelegt werden.
  • Kinder über 10 Jahre müssen bei der Beantragung des Kinderreisepasses im Austausch für Kinderausweise persönlich anwesend sein und eine Unterschrift hinterlegen. Auch hierbei müssen Sie persönlich anwesend sein und eine Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen.
  • Ist Ihr Ehepartner verstorben oder sind Sie geschieden, benötigen Sie die Sterbeurkunde bzw. den Sorgerechtsbeschluss, um Kinderreisepässe für Kinderausweise zu beantragen.
  • Sind Sie unverheiratet, benötigen Sie für die Reisepassbeantragung Ihrer Kinder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
  • Sollten Ihre Kinder unter Pflegschaft oder Betreuung stehen, muss der Gerichtsbeschluss als Betreuer oder Betreuerin vorgelegt werden. Nur mit diesen Dokumenten können Sie Kinderreisepässe beantragen.
  • Kinderreisepässe haben eine Gültigkeit von 6 Jahren und können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Danach müssen Sie einen Reisepass beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr benötigt Ihr Kind einen Personalausweis.
  • Sie müssen die Gebühren für die Beantragung der Kinderreisepässe im Austausch für Kinderausweise sofort zahlen.

Sie erhalten die Kinderpässe in der Regel nach einer Woche.

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