Was Sie benötigen
- bei Neuausstellung: Geburtsurkunde des Kindes
- Passbild (falls erwünscht)
- bei einem alleinerziehenden Elternteil: Nachweis über das Erziehungsrecht vorlegen, ansonsten
- Einverständniserklärung beider Eltern
- Ausweise beider Eltern
Kinderpass - wie und wo beantrage ich ihn
- Die zuständige Stelle, um den Kinderpass zu beantragen, ist das Passamt bzw. das zuständige Einwohnermeldeamt.
- Hier werden auch zusätzlich noch einmal Informationen für einen reibungslosen Ablauf angeboten.
- Eltern, Vormünder und andere Familienmitglieder, welche die Obhut übernommen haben, sind antragsberechtigt.
- Eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils sowie der Ausweis sind für den Antrag ebenfalls erforderlich. Bei geteiltem Sorgerecht muss diese Einverständniserklärung schriftlich vorliegen.
- Das alleinige Sorgerecht sollte nachgewiesen werden.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen wegen der Unterschrift persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Beantragung des Passes - was noch wichtig sein kann
- Lesen Sie die Reiseinformationen des jeweiligen Landes genau durch, darin ist angegeben, was vor dem Auslandsaufenthalt und der Antragstellung erfolgen sollte. So braucht man für die USA beispielsweise einen e-Reisepass, welcher teurer ist.
- Bei einem verstorbenen Elternteil ist die Sterbeurkunde vorzulegen, falls dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist.
- Der Sorgerechtsbeschluss bei geschiedener Ehe muss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
- Eine Negativbescheinigung des Jugendamtes ist bei Ledigen erforderlich.
Der Kinderpass kostet 13,00€ (Stand: Januar 2011). Jede Veränderung, wie Wohnortswechsel oder Verlängerung des Passes, kostet in der Regel 6,00€.
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