Die Inhalte der Kfz-Versicherung mit Vollkasko
- Für im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese können Sie in drei Paketen abschließen. Die günstigste Variante ist die einfache Haftpflichtversicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug per Teilkasko oder gar Vollkasko zu versichern. Beide Varianten schließen die Inhalte der jeweils unteren Kategorie mit ein, sodass die KFZ-Versicherung mit Vollkasko quasi einen Rundumschutz bietet.
- Der Vollkaskoschutz greift nicht nur, wenn andere Personen Ihr Fahrzeug schädigen oder Sie in einen Unfall verwickelt sind. Selbst von Ihnen verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der Versicherung übernommen.
- Ein ganz wichtiger Faktor des Versicherungsschutzes ist natürlich die Übernahme von mutwillig entstandenen Schäden. Fahrzeugbesitzer mit einer Teilkaskoversicherung gehen nach Randalen häufig leer aus - sie als Vollkaskoversicherter können sich über die Schadensübernahme freuen.
- Zusätzlich beinhaltet diese Versicherungsvariante die Kostenerstattung, die im Rahmen von Diebstählen oder Bränden entsteht. Bricht beispielsweise des Nachts jemand Ihr Auto auf und entwendet Ihr Radio, können Sie dieses bei der Versicherung geltend machen.
- Auch Glasschäden wie Steinschläge oder Risse in der Frontscheibe werden von der Vollkaskoversicherung abgegolten. Dasselbe gilt für Schäden, die im Rahmen von Umwelteinflüssen entstehen.
- Achten Sie beim Abschluss der Versicherung genau auf die Inhalte des Vertrags und fragen Sie notfalls einmal zu viel nach, bevor es zu späteren Unstimmigkeiten kommt.
- Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich maßgeblich bei Neuwagen und sehr exklusiven Fahrzeugen. Auch Fahranfänger, die doch häufiger kleinere Unfälle bauen, sollten über den Abschluss nachdenken.
Wo Vorsicht geboten ist
- Auch bei einer KFZ-Versicherung mit Vollkasko entstehen immer wieder Reibungspunkte zwischen der Versicherungsgesellschaft und Ihnen als Versicherungsnehmer.
- Die häufigsten Streitpunkte betreffen die sogenannte Selbstbeteiligung. Viele Versicherungsnehmer schließen einen Vertrag ab, der klar regelt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine bestimmte Summe aus eigener Tasche beisteuern muss. Die Selbstbeteiligung verringert die monatlichen Beträge und ist häufig so ausgelegt, dass sie ausschließlich bis zu einer bestimmten Grenze entrichtet werden muss. Haben Sie also mehrere Schadensfälle in einem Kalenderjahr, kann es sein, dass Sie die Selbstbeteiligung nur einmal zahlen müssen.
- Ebenfalls versichert Sie die Vollkaskoversicherung nicht gegen von Ihnen ausgehendes fahrlässiges Verhalten. Sie erhalten zwar einen Rundumschutz, doch schließt ein grob fahrlässiges Verhalten den Versicherungsschutz zumindest zum Teil aus.
- Fahren Sie beispielsweise bei Schnee und Eis mit Sommerreifen und verursachen Sie einen Unfall, kann die Versicherung die Zahlung Ihres Schadens verweigern. Die Schadensregulierung der Gegenseite wird meist noch übernommen, doch können Sie das Pech haben, dass Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt.
- Auch Fahrten unter Alkohol und Drogeneinfluss werden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.
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