Sicherheitsleistungen werden in sehr unterschiedlicher Art und Weise benötigt und erbracht. Eingesetzt werden können sie unter anderem als Geld und Wertpapiere, Hypothekenbestellung oder Verpfändung beweglicher Sachen. Immer geht es darum, eigenes Recht durchzusetzen oder fremdes geltend gemachtes Recht abzuwenden.
Kaution als Sicherheitsleistung
- Bei der Gestaltung von Mietverhältnissen greifen Vermieter sehr häufig auf eine Sicherheitsleistung zurück. Der Mieter muss, soweit im Mietvertrag vereinbart, als Mietsicherheit eine Kaution hinterlegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag gleichzeitig eine Kaution fällig wird.
- Auch das Strafprozessrecht kennt den Begriff der Kaution, wenn es um eine "angemessene Sicherheit" geht. Diese ermöglicht es, einen aufgrund etwaiger Fluchtgefahr vorhandenen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Der Beschuldigte kann dadurch der Untersuchungshaft entgehen. Die Kaution erhält der Angeklagte für den Fall zurück, dass er zum anberaumten Verhandlungstermin bei Gericht persönlich erscheint.
Ausfuhr in Drittstaaten - Sicherung der Umsatzsteuer
Die Stellung von Kautionen ist außerdem im Zusammenhang mit dem Export von Gütern anzutreffen. Bei dieser Sicherheitsleistung geht es um die Sicherung der Umsatzsteuer.
- Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Umsatzsteuer an einen Käufer außerhalb der EU-Staaten vor. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Abwicklung der Ausfuhr.
- Privatpersonen und Kleinunternehmer (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) exportieren Waren und Güter zum normalen Verkaufspreis. Den Verkauf zum Nettopreis (minus Mehrwertsteuer) gibt es hier nicht.
- Anders sieht das für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aus. Diese können generell ihre Waren zum Nettopreis (soweit Mehrwertsteuer ausweisbar) in Drittstaaten verkaufen. Im Rahmen der elektronischen Zollerklärung muss eine Ausfuhrerklärung erstellt werden.
- Außerdem muss eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer hinterlegt werden. Diese Sicherheitsleistung erhält der Käufer wieder zurück, wenn die Ausfuhr (Ausfuhrerklärung) nachweislich erbracht ist.
Verläuft die Abfertigung korrekt, informiert das Zollamt, den mit der Ausfuhr beauftragten Spediteur. Daraufhin kann die hinterlegte Kaution an den Auftraggeber erstattet werden.
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