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Was im Kaufvertrag stehen sollte
Im Endeffekt sollten in jedem Kaufvertrag die gleichen Daten aufgeführt werden, gleichgültig, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkauf handelt:
- Der vollständige Name des Käufers und des Verkäufers sowie dessen Adressen sollten vermerkt werden.
- Ebenfalls muss aus dem Kaufvertrag deutlich hervorgehen, wer der Käufer und wer der Verkäufer ist. Im weiteren Verlauf des Kaufvertrages dürfen Sie dann die Begriffe Käufer und Verkäufer nennen.
- Natürlich muss der Gegenstand, der verkauft wird, im Detail angegeben werden. Beispiel: Verkaufen Sie eine Musik-CD, dann sollten Sie zusätzlich den Titel der CD sowie das Erstellungsdatum angeben. Alle Daten, die zu einer einwandfreien Identifizierung des Kaufgegenstandes führen, sollten Sie im Kaufvertrag auflisten.
- Als nächstes müssen Sie den Betrag angegeben, der für den Gegenstand bezahlt wird. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, dann können Sie noch angeben, ob der Kaufpreis sofort fällig ist oder ob er in Raten gezahlt wird. Ein eventuelles Überweisen des Kaufvertrages sollte ebenfalls schriftlich geregelt werden. Vergessen Sie hier nur nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben.
- Am Ende eines Kaufvertrages sollten Sie immer das Datum vermerken als auch beide Parteien unterschreiben lassen: Der Käufer und der Verkäufer.
Was beim privaten Kaufvertrag zu beachten ist
- Wenn Sie privat etwas verkaufen, dann handelt es sich meistens um einen gebrauchten Gegenstand. Dies sollten Sie in jedem Fall im Kaufvertrag vermerken.
- Ferner sollten Sie ein Umtausch- bzw. Rückgaberecht ausschließen, wenn Sie privat verkaufen.
- Ebenso könnten Sie jede Gewährleistung ausschließen. Damit würden Sie auf Nummer sicher gehen, dass keine Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
- Falls der Gegenstand, den Sie privat verkaufen, ein paar "Macken" hat, dann können Sie den Gegenstand - beispielsweise beim Auto - nur an Bastler verkaufen. Hiermit würden Sie ebenfalls alle Gewährleistungsansprüche von Beginn an unterdrücken.
Vermerken Sie in jedem Fall, dass das Eigentumsrecht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer übergeht.
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