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Kann man Tierarztrechnungen von der Steuer absetzen?

Schäferhund vor weißem Hintergrund
Schäferhund vor weißem Hintergrund © CristianFerronato / pixabay.com
In Deutschland können Tierarztrechnungen in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Tier privat gehalten wird. Die Kosten für den Tierarzt werden im Allgemeinen als private Ausgaben betrachtet, die zu den Lebenshaltungskosten zählen. Doch wann lassen sich diese Kosten trotzdem steuerlich geltend machen?

Tierarztkosten in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen

Private Tierarztkosten müssen auch privat getragen werden. In bestimmten Ausnahmefällen lassen sich diese Tierarztrechnungen jedoch durchaus von der Steuer absetzen:

  • Ausnahme 1: Tierhaltung aus beruflichen Gründen: Wenn ein Tier aus beruflichen Gründen gehalten wird, wie zum Beispiel ein Therapiehund, können Tierhalter die Kosten für den Tierarzt als Werbungskosten absetzen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Tieres für berufliche Zwecke anfallen.
  • Ausnahme 2: Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen: Wenn ein Tier aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird, können die Kosten für den Tierarzt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Hierfür ist jedoch ein amtsärztliches Attest erforderlich, das bestätigt, dass das Tier für den Tierhalter aus therapeutischen Gründen medizinisch notwendig ist. 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen streng sind und nur in bestimmten Situationen gelten. In den meisten Fällen werden Tierarztrechnungen nicht von der Steuer abgesetzt.

Wie kann ich beweisen, dass mein Tier aus beruflichen Gründen gehalten wird?

Um zu beweisen, dass Ihr Tier aus beruflichen Gründen gehalten wird, können Sie verschiedene Methoden anwenden:

  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, die Ihre berufliche Nutzung des Tieres belegen. Dies könnte ein Arbeitsvertrag, ein Arbeitszeugnis oder andere relevante Dokumente sein, die Ihre berufliche Tätigkeit und die Rolle des Tieres darstellen.
  • Zeugenaussage: Wenn Sie Zeugen haben, die Ihre berufliche Tätigkeit und die Rolle des Tieres bestätigen können, könnten diese Aussagen ebenfalls als Beweis dienen. Halten Sie diese schriftlich fest und geben Sie Kontaktdaten des Zeugen an.
  • Berichte und Fotos: Wenn Sie Berichte und Fotos von öffentlichen oder professionellen Ereignissen haben, bei denen Ihr Tier verwendet wurde, könnten diese ebenfalls als Beweis dienen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie diese Beweise zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen sollten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen bereitstellen, um Ihre Situation so klar wie möglich darzustellen. Je mehr Informationen Sie zur Verfügung stellen, desto eher wird die Tierhaltung auch steuerlich anerkannt. 

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
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