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Jugendschutzuntersuchung - Formular beantragen

Die Jugendschutzuntersuchung soll einen gesunden Start in das Berufsleben bieten.
Die Jugendschutzuntersuchung soll einen gesunden Start in das Berufsleben bieten.
Die Jugendschutzuntersuchung muss Ihr Kind machen, bevor es mit der Ausbildung beginnen kann. Sie hat seinen Sinn und um sie machen lassen zu können, benötigt Ihr Kind ein Formular dafür. Am Tag der Untersuchung sollte das Kind wenn möglich gesund und ausgeschlafen sein.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Jugendliche bis zum 18. Geburtstag dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterliegen. Sie haben dadurch einen besonderen Schutz und dürfen viele Dinge nicht ausführen. Damit Sie aber überhaupt mit einer Ausbildung beginnen können, müssen Sie sich auch noch von einem Arzt untersuchen lassen. Für diese Jungendschutzuntersuchung brauchen Sie zwei spezielle Formulare, die zur Befundeintragung und zu Abrechnungszwecken des Arztes dienen.

Infos zur Jugendschutzuntersuchung

  • Die Jugendschutzuntersuchung müssen Sie vor Beginn der Ausbildung machen lassen. Im zweiten bzw. dritten Lehrjahr folgt eine Nachuntersuchung. Beide Untersuchungen müssen gemacht werden, solange Sie noch nicht 18 sind. Danach kann der Arbeitgeber sie nicht mehr verlangen.
  • Bei der Untersuchung wird kontrolliert, ob Sie körperlich und auch geistig gesund sind und somit auch in der Lage sind, den gewünschten Ausbildungsberuf auszuüben. Sollten leichte Einschränkungen bestehen, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden.
  • Der Arzt wird einen Untersuchungsbogen ausfüllen, in dem er die körperlichen Befunde einträgt. Am Ende des Bogens gibt er sein Einverständnis, dass Sie den Beruf auch erlernen können. Sollte es starke Einschränkungen geben, die Ihre Gesundheit gefährden könnte, müsste der Arzt das auf dem Formular vermerken.
  • Der Arzt wird Ihnen zwei mehrseitige Ausgaben mitgeben; die eine Ausgabe ist für den Arbeitgeber, die andere für die Erziehungsberechtigten.

Hier bekommen Sie das Formular

  • Damit der Arzt die Untersuchungen abrechnen kann, brauchen Sie für die erste und die zweite Untersuchung zwei separate Berechtigungsscheine. Der erste Schein ist weiß, der Zweite rosa. In der Regel bekommen Sie diese in der letzten Schule, in der Sie waren, im Büro. 
  • Sollten Sie in der Schule das Formular nicht bekommen, können Sie es auch im zuständigen Kreisverwaltungsreferat besorgen. Wichtig ist aber, dass auf dem Formular der Stempel der letzten Schule ist; den müssen Sie notfalls besorgen.
  • Bestehen Sie auf die Untersuchung und haben Sie das Formular nicht, dann ist der Arzt berechtig, Ihnen die Untersuchung in Rechnung zu stellen. Diese kostet ca. 70 Euro.
  • Das Formular, in das die Befunde eingetragen werden, hat in der Regel auch jede Arztpraxis, die die Jungendarbeitsschutzuntersuchung macht. Bekommen Sie es von der Schule, sollten Sie es aber trotzdem nicht verlieren, weil auch der Berechtigungsschein dabei ist.

Die Jugendschutzuntersuchung ist durchaus sinnvoll und soll Jugendliche davor schützen, Arbeiten zu erledigen, die sie gesundheitlich nicht bewältigen könnten.

helpster.de Autor:in
Miriam Zander
Miriam ZanderMiriam arbeitet in der Allgemeinmedizin und ist eine Expertin rund um Gesundheit. In ihrer Freizeit kocht und backt sie gerne für ihre Familie. Ihr kulinarisches Wissen und Können teilt sie in Essen & Trinken.
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