Jährlicher Steuerfreibetrag sichert Existenzminimum
- Als jährlicher Steuerfreibetrag wird das aus Einkommen bezogene Existenzminimum bezeichnet.
- Der jährliche Steuerfreibetrag zeigt die enge Verzahnung zwischen Steuerrecht und Sozialstaatsprinzip und berücksichtigt das Existenzminimum der Bürger.
- Der Steuerfreibetrag steht in Analogie zur Grundsicherung und bezeichnet den Anteil Ihres Einkommens, welcher zur Bestreitung des Existenzminimus steuerfrei bleibt.
- Grundlage für Ihren steuerfrei gestellten Anteil Ihres Einkommens ist der Betrag, welcher das Existenminimum ausmacht. Dieser Betrag darf hinsichtlich des Einkommens nicht unter- aber überschritten werden. Dabei wird nicht nur die direkte Steuer, die Einkommenssteuer berücksichtigt, sondern auch indirekte Steuern.
- Bei Alleinstehenden werden als jährlicher Steuerfreibetragbetrag 8.004 Euro, bei Alleinstehenden 16.008 Euro pro Jahr angesetzt. Für Kinder erhöht sich dieser Betrag um 4.368 Euro.
Monatliche Freibeträge erhöhen das Haushaltsnettoeinkommen
- Ein jährlicher Steuerfreibetrag anderer Art erhöht jeden Monat das Haushaltsnettoeinkommen. Dabei handelt es sich um eine vorweggenommene Steuerrückerstattung aus der Steuererklärung.
- Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, einen jährlichen Steuerfreibetrag auf die Steuerkarte eintragen zu lassen. Geschieht dies bereits im Januar, entfallen jeweils Zwölftel auf das monatliche Einkommen, geschieht dies erst für den Dezember greift der Freibetrag einmalig.
- Dabei können alle Werbungskosten und sonstigen steuerlich abzugsfähigen Ausgaben auf die Steuerkarte eingetragen werden. Als jährlicher Steuerfreibetrag reduziert dies die monatlich Steuerschuld, führt aber auch dazu, dass im Rahmen der Steuererklärung keine allzu hohe Steuerrückerstattung mehr geleisteg wird.
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