Allgemeine Fakten zur Sicherung der Einlagen in Deutschland
Bei der ING-DiBa Einlagensicherung handelt es sich um eine individuelle Sicherung der Einlagen, es gibt aber auch noch eine allgemeine, gesetzliche geregelte Sicherung.
- Die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung (Einlagengarantie) gilt für Guthaben, die Sie als Kunden auf einem Sparbuch, einem Tagesgeldkonto, auf dem Girokonto oder auch einem Termingeldkonto haben können. Andere Anlageformen, wie zum Beispiel Aktien oder Fonds, sind hingegen nicht durch die gesetzliche Einlagengarantie geschützt.
- Bis zu einem Betrag von maximal 100.000 Euro sind Ihre Einlagen auch bei der Direktbank gesetzlich geschützt, wenn sich das Guthaben auf einem der zuvor genannten Kontoarten befindet. Die 100.000 Euro gelten dabei je Kunde. Selbst wenn die Bank insolvent werden sollte, haben Sie einen Anspruch auf die Rückzahlung ihres angelegten Kapitals.
- Die gesetzliche Einlagengarantie gilt für den Bereich der Europäischen Union, also keineswegs nur für deutsche Banken. Da es sich bei der ING-DiBa um eine niederländische Bank handelt, greift der Schutz aber auch hier, da die Niederlande ein Mitglied der Europäischen Union ist.
Die spezielle ING-DiBa Einlagensicherung
- Neben der gesetzlichen Einlagengarantie haben viele Banken noch eine private Sicherung der Einlagen, so auch die ING-DiBa. Die private ING-DiBa Einlagensicherung ist dabei unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zu sehen, sondern vollkommen freiwillig.
- Die maximale Summe an Guthaben, die durch diese private Einlagengarantie der Bank geschützt ist, ist weitaus höher, also der gesetzliche Schutz von maximal 100.000 Euro je Kunde. Bei der Direktbank beträgt die Sicherung nämlich mehr als eine Milliarde Euro, und zwar je Kunde.
- Gesichert sind die Einlagen auch bei der Direktbank aus den Niederlanden durch einen Sicherungsfonds. Wenn Sie also ihr Guthaben bei der Direktbank auf einem Tagesgeldkonto, einem Sparkonto oder auch auf dem Girokonto deponiert haben, dann ist Ihr Kapital bis zu einem zehnstelligen Betrag geschützt.
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