Als Minderjähriger in Spanien
- Als minderjährig gelten alle Personen unter 18 Jahre. Wenn Sie also als Minderjähriger in Spanien Urlaub machen, dann dürfen Sie nicht wie in Deutschland ab 16 Jahren bis 24.00 Uhr eine öffentliche Tanzveranstaltung besuchen, wenn dort Alkohol verkauft wird. Stellen Sie sich also jetzt schon darauf ein, dass es in Spanien strengere Gesetze gibt als hier.
- Wenn Sie also in Spanien, in der Region von Madrid, als 16- Jähriger in eine Disco wollen und dort Alkohol verkauft wird, dann dürfen Sie dort nicht rein. Wie die Sache dann vor Ort geregelt wird, steht auf einem anderen Blatt. Ob Sie dann vielleicht gar nicht nach dem Ausweis gefragt werden und dann doch in der Disco landen, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie vielleicht älter aussehen.
- Auch darf in Spanien an Minderjährige kein Alkohol verkauft werden. In Deutschland ist das ebenfalls anders. Hier darf schon an 16-Jährige Alkohol verkauft werden, wenn dieser nicht branntweinhaltig ist. Dies gilt für Spanien jedoch nicht!
Alkohol auf öffentlichen Plätzen
- Da es in Spanien vermehrt Probleme damit gab, dass Jugendliche sich am Wochenende auf öffentlichen Plätzen versammelt haben, um dort gemeinsam Alkohol zu konsumieren und zu feiern, wurden in einigen Regionen in Spanien Gesetze verabschiedet, die den Verzehr von Alkohol auf öffentlichen Plätzen verbieten. Also auch daran müssen Sie denken, wenn Sie dort Urlaub machen. Sie können mit einem Getränk aus der Bar dann nicht einfach vor die Tür gehen.
- Auch können Sie sich in Spanien dort nicht ohne Weiteres im Park treffen, um dort in gemütlicher Runde ein paar Biere zu trinken. Wenn Sie das tun, müssen Sie mit einer Strafe rechnen, denn auf öffentlichen Plätzen ist der Konsum verboten.
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