Bewertung nach dem Identitätspreisverfahren
- Stellen Sie sich vor, dass Sie als Großhändler mehrmals gleiche Fertigpackungen mit Käseraufschnitt einkaufen. Diese Packungen sind mit Chargennummern versehen. Auf den Rechnungen ist ausgewiesen, wann Sie wie viele Packungen welcher Chargennummer zu welchem Preis gekauft haben.
- Sie selbst verkaufen die Packungen an Ihre Kunden. Auch Ihre Rechnungen weisen aus, welche Chargennummern zu welchem Preis verkauft werden.
- Sie können nun also Ihren Lagerbestand exakt bewerten, denn es ist in den Büchern erfasst, was von welcher Charge im Lager ist. So kann es geschehen, dass die Packungen, obwohl sie gleich sind, unterschiedliche Werte haben. Auch bei einer Inventur können Sie über die Chargenummern jede Packung exakt dem Einkaufspreis zu ordnen.
In der Praxis ist das Identitätspreisverfahren oft kaum durchführbar und unüblich. Lediglich bei höherwertigen Wirtschaftsgütern wie Maschinen oder Autos findet es meist Anwendung. Diese sind über eingestanzte Nummern in der Regel auch immer eindeutig zuzuordnen.
Grenzen des Verfahrens
- In der Regel werden Güter nach einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet. Es gibt verschiedene Methoden, von denen aber nur die Verfahren LiFo und FiFo nach im Handelsrecht erlaubt sind, steuerrechtlich wird nur LiFo anerkannt.
- Viele Güter können nach dem Eingang ins Lager nicht mehr einem Lieferschein zugeordnet werden, weil sie nicht unterscheidbar sind. Wenn Sie Benzin in einen Tank füllen, ist es nicht mehr möglich, zu sagen, wo die Moleküle der einzelnen Lieferungen sind. Ähnlich ist es bei Schüttgut wie Sand, Zucker, Futterrüben etc. Weder die Entnahmen noch der Bestand können in dem Fall nach dem Identitätspreisverfahren bewertet werden.
- Auch wenn die Ware wie die Käsepackungen prinzipiell unterscheidbar wären, ist dies in der Praxis kaum möglich, weil es zu umständlich ist zu erfassen, welche Partien verkauft werden.
- Es gibt daher Verfahren, bei denen einfach angenommen wird, welche Güter zuerst verbraucht werden. Beim Verfahren FiFo wird davon ausgegangen, dass die Güter, die zuerst gekauft oder erzeugt wurden, auch zuerst verkauft oder verbraucht werden.
- Es ist aber auch möglich, davon auszugehen, dass die letzten Güter zuerst entnommen werden. Wenn Sie unverderbliche Güter haben, ist dies sogar realistisch, denn in der Praxis würde zum Beispiel neuer Sand auf den vorhandenen geschüttet und folglich auch zuerst entnommen werden.
- Verfahren wie LoFo (das Billigste wird zuerst verwendet und HiFo (das Teuerste wird zuerst verwendet) dienen dazu, Bestände oder Umsätze zu verändern. LoFo führt zur Überbewertung von Lagerbeständen. HiFo täuscht hohe Umsätze vor. Daher werden diese Verfahren auf im Handelsrecht nicht anerkannt.
Wenn Wirtschaftsgüter eindeutig den Einstandspreisen zugeordnet werden können, müssen diese nach dem Identitätspreisverfahren bewertet werden.
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