Welche Informationen befinden sich auf einem Hundechip?
- Auf einem Hundechip befindet sich lediglich eine 15-stellige eindeutige Identifikationsnummer, die weltweit nur einmal vergeben wird. Es werden dort keine weiteren Daten wie Besitzer, Wohnort oder andere sensible Informationen gespeichert.
- Diese Identifikationsnummer muss im EU-Heimtierpass, oder auch Impfpass genannt, eingetragen werden. Sowohl das Chippen des Hundes als auch die Eintragung im Pass darf nur ein Tierarzt vornehmen.
Das Auslesen des Chips
Während das Einsetzen des Hundechips nur Tierärzten vorbehalten ist, kann die Identifikationsnummer von jedem ausgelesen werden, der ein entsprechendes Lesegerät besitzt.
- Das sind natürlich in erster Linie Tierärzte. Sie lesen den Chip aber normalerweise nur auf Anforderung aus, das heißt, Sie müssen es bei Ihrem Hund in Auftrag geben. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie sich einen neuen Hund angeschafft haben und die Angaben im Impfpass überprüfen wollen.
- Tierheime besitzen auch solche Lesegeräte. Wenn ein Fundhund bei ihnen abgegeben wird, können die Mitarbeiter so unter Umständen den Besitzer herausfinden.
- Auch die Polizei, Ordnungsämter oder Tierschutzorganisationen verfügen über entsprechende Lesegeräte.
Bei einem Hund sollten Sie den Chip immer an der linken Halsseite suchen. In Ausnahmefällen kann der Chip im Körper des Tieres etwas wandern und ist somit eventuell im linken Schulterbereich zu finden.
Den Hund registrieren lassen
Ein gechippter Hund wird nicht automatisch registriert. Das müssen Sie bei Ihrem Tier selbst veranlassen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die bekannteste Möglichkeit ist sicherlich Tasso. Dort können Sie Ihren Hund kostenlos registrieren lassen. Sollte Ihr Tier einmal weglaufen und wird im Tierheim abgegeben, so können die Mitarbeiter über Tasso ihre Adresse herausfinden.
- Aber auch der Deutsche Tierschutzbund bietet ein kostenloses Haustierregister an.
- Einige Bundesländer machen die Registrierung des Haustieres zur Pflicht - ganz neu beispielsweise seit dem 01. Juli 2013 in Niedersachsen. Sie haben ihr eigenes Haustierregister und wer dort sein Tier nicht kostenpflichtig registrieren lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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