Ein Hochschulabschluss setzt ein Abitur und den Besuch einer Universität, einer Hochschule oder einer Fachhochschule voraus. Nach der Umstellung der Studiengänge zu Beginn des neuen Jahrtausends gibt es Hochschulabschlüsse mit unterschiedlicher Qualifikation, die als Bachelor und Master bezeichnet werden.
Der Hochschulabschluss kann unterschiedliche Bezeichnungen haben
- Hochschulabschlüsse haben keine einheitliche Bezeichnung, vielmehr können Sie eine Hochschule, eine Universität oder eine Fachhochschule mit unterschiedlichen Abschlüssen verlassen, die nicht gleichwertig sind. Es kommt darauf an, wie lange Sie an der Uni verweilen und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Studium begonnen haben. Es wird zwischen älteren Studiengängen und international ausgerichteten Studiengängen unterschieden.
- Ältere Studiengänge schließen mit einem Diplom, einem Magister oder, in seltenen Fällen, mit einer Promotion ab. Studiengänge wie Medizin oder Jura erfordern vor dem erfolgreichen Abschluss ein Staatsexamen. Seit dem Beginn der Nullerjahre wurden in Deutschland die meisten Studiengänge auf die neuen Anforderungen umgestellt. Seitdem gibt es die internationalen Studienabschlüsse Bachelor und Master.
Allgemeine Definition eines Studienabschlusses
- In seiner Definition ist ein Hochschulabschluss erreicht, wenn die Verleihung eines akademischen Grades aufgrund der zuvor erbrachten Leistungen erfolgt. In der Regel ist eine Prüfung oder eine Abschlussarbeit Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades.
- Der akademische Grad darf von Universitäten, technischen oder künstlerisch orientierten Hochschulen, von Fachhochschulen und kirchlichen Hochschulen verliehen werden. Darüber hinaus kann an privat finanzierten Hochschulen ein akademischer Grad erworben werden.
- Ein Hochschulabschluss setzt ein Fachabitur für den Besuch der Fachhochschule und die allgemeine Hochschulreife für ein Studium an allen anderen Hochschulen voraus. Liegt dieses nicht vor, kann die Universität zwar besucht, aber nicht mit einem Hochschulabschluss verlassen werden.
Nach Ihrem Hochschulabschluss können Sie an der Einrichtung bleiben, um dort zu arbeiten und zu promovieren. Mit Ihrer Promotion erwerben Sie jedoch keinen weiteren Hochschulabschluss, sondern einen höheren akademischen Grad.
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