Wohngeldempfänger, eingeschlossen Rentner, erhalten seit 2010 keinen staatlichen Heizkostenzuschuss mehr. Begründet wurde die Abschaffung mit den im Jahr zuvor gesunkenen Energiekosten. Doch die Preise für Brennstoffe und Energie sind längst wieder auf dem Weg nach oben.
Heizkostenzuschuss an Wohngeldempfänger – zeitlich befristete Nothilfe
- Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld war nicht nur eine Leistung für Rentner, sondern generell für einkommensschwache Wohngeldempfänger. Wohngeld ist eine staatliche Leistung für einkommensschwache Haushalte. Dieser Personenkreis bezieht weder Sozialhilfe noch Hartz-IV.
- Da bei Wohngeldberechnungen lediglich Mietkosten und keine Heizkosten berücksichtigt werden, wurde 2009 im Rahmen einer Wohngeldreform ein Heizkostenzuschuss (rückwirkend zum 01.10.2008) beschlossen. Zusätzlich zum Wohngeld erhielten ein Ein-Personen-Haushalt 24 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 7 Euro mehr.
- Vor der Beantragung von Wohngeld sollten Rentner prüfen, ob nicht die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen werden sollen. Hier werden im Gegensatz zum Wohngeld im Bedarfsfall angemessene Heizkosten vollständig berücksichtigt.
Grundsicherung – optimalere Absicherung für Rentner
- Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung aus Steuermitteln. Wenn ältere Menschen (ab 65 Jahren) sowie dauerhaft erwerbsunfähige Personen mit Erreichen der Volljährigkeit ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können, können sie Grundsicherungsleistungen erhalten.
- Um eine Grundsicherungsrente zu erhalten, müssen Sie Vermögen und Einkommen offenlegen. Bis auf einen Schonbetrag (gilt für Geld und Immobilien) müssen Sie vor einer ersten Leistung alle Ersparnisse verbrauchen. Sie können trotz Wohngeld noch zusätzlich Grundsicherungsleistungen erhalten.
- Zur Feststellung von möglichen Grundsicherungsleistungen können Sie im Internet entsprechende Rechner benutzen oder sich direkt an das zuständige Grundsicherungsamt/Gemeindeverwaltung wenden.
Ihnen steht ein Regelbetrag von 374 Euro (Stand 2012) zu, zuzüglich angemessener Mietkosten, Heizkosten eingeschlossen. Der Ihr monatliches Einkommen übersteigende Betrag wird Ihnen als Grundsicherungsleistung ausgezahlt.
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