Was Sie benötigen
- Hausrecht
Wenn Sie nicht möchten, dass jemand Ihr Haus betritt, können Sie als Eigentümer das Hausrecht geltend machen und der Person den Zutritt verbieten. Bei Zuwiderhandlung begeht die Person Hausfriedensbruch und macht sich strafbar.
So erteilen Sie Hausverbot
- Sprechen Sie das Hausverbot unmissverständlich gegenüber demjenigen, dem Sie es erteilen, aus. Bestenfalls tun Sie das vor Zeugen.
- Setzen Sie ein Schreiben auf, indem Sie demjenigen, der Ihr Haus nicht mehr betreten soll, verbieten, dies zu tun. Kopieren Sie dieses Schreiben und heben Sie die Kopie sorgfältig auf. Schicken Sie den Brief der betroffenen Person per Einschreiben mit Rückschein zu. Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Sollte die betroffene Person Ihr Haus betreten, obwohl Sie Ihr Hausverbot erteilt haben, begeht diese Person einen strafbaren Hausfriedensbruch. Sie können dann Strafanzeige erstatten. In diesem Falle können Sie leichter beweisen, dass Sie ein Hausverbot erteilt haben, da Sie ja noch den Rückschein und die Kopie haben. Diese Unterlagen legen Sie der Polizei in Kopie vor.
- Sie können Hausverbot auch erteilen, ohne einen besonderen Grund hierfür zu haben. Sie müssen dies nur der betroffenen Person unmissverständlich mitteilen. Die schriftliche Form ist keineswegs vorgeschrieben, dient aber der erleichterten Beweisführung.
- Sie können als Eigentümer Ihr Hausrecht geltend machen, indem Sie das Hausverbot jeder Person erteilen, die Sie nicht mehr in Ihrem Haus begrüßen möchten.
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