Hamburg ist bekanntermaßen das "Tor zur Welt". Seit über 60 Jahren steht die Haspa (Hamburger Sparkasse) Kunden beim Außenhandel zur Seite. Im Gegensatz zu den meisten anderen Sparkassen ist sie an den internationalen Devisenmärkten unmittelbar vertreten und betreibt einen regen Devisenhandel.
Haspa Devisenkonto zur Abrechnung von Währungsgeschäften
Wenn Ihr Unternehmen mit der Hamburger Sparkasse als Partner bestimmte Devisengeschäfte abwickelt, weil Sie im internationalen Handel tätig sind, dann können die jeweiligen Abrechnungskurse/Devisenkurse der Haspa ein wichtiges Hilfsmittel sein.
- Zum Angebot der Haspa gehört daher auch das Währungsmanagement (Devisenkassageschäfte, Devisenoptionen und Devisentermingeschäfte und die tagesaktuelle Veröffentlichung der Devisenkurse).
- Wenn Sie mit ausländischen Unternehmen häufig Geschäfte durchführen, dann sollten Sie ein entsprechendes Währungskonto (Dollar, Pfund, Franken) bei Ihrer Bank führen. Dort gehen alle bezahlten Forderungen ein. Sie überweisen Beträge in der jeweiligen Rechnungswährung, ohne einen möglicherweise kostenintensiven Geldwechsel durchführen zu müssen.
- Bei Banken und Sparkassen, so auch bei der Haspa, können Sie natürlich auch Devisen per sofort verkaufen oder kaufen. Um diese sogenannten Kassageschäfte zu tätigen, wenden Sie sich an spezielle Devisenberater der Institute. Eventuell müssen Sie Mindestbeträge beachten.
Devisenkurse - wie die Währungsumrechnung geregelt ist
- Die Steuergesetzgebung sieht für Unternehmen in Deutschland vor, dass sie Einnahmen und Ausgaben sowie Buchführungskonten und Bilanzposten, die in ausländischer Währung verrechnet oder gebucht worden sind, in Eurowerte umrechnen.
- In Deutschland darf man die Marktpreise in ausländischen Währungen festsetzen und auch die Buchführung in dieser Währung vornehmen. Für Inlandsgeschäfte werden allerdings die Preise in Euro angegeben.
- Auch hat der Fiskus die Währungsumrechnung wie folgt geregelt: Für Fremdwährungstransaktionen wie zum Beispiel Umsätze und Kosten gilt, dass sie zum jeweils aktuellen Devisenkurs in Euro umgerechnet werden.
- In der Bilanz werden Forderungen zum Stichtagskurs am Geschäftsjahresende auf Euro umgestellt. Wechselkursgewinne müssen deklariert werden und werden besteuert. Währungsverluste können als steuerlich abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden.
- In Ländern wie Dänemark, Russland oder der Türkei unterliegen Währungsgewinne und -verluste beim Warenhandel und Dienstleistungsgeschäft zusätzlich noch der Umsatzsteuer.
Die Devisenkurse der Haspa können Sie als Grundlage für Ihre Devisengeschäfte verwenden. Wechselkursschwankungen können für Sie gewinnbringend ausfallen. Sie sollten auch daran denken, sich vor Kursrisiken zu schützen.
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