Die technischen Voraussetzungen sind für jeden Handynutzer erfüllt, daher kann rein praktisch jeder ein Handy ohne Zustimmung orten. Rechtlich ist dies jedoch problematisch, da Sie damit das Persönlichkeitsrecht des Georteten verletzen. Was Sie über die Handyortung wissen sollten, erfahren Sie hier.
Erfahren Sie, wer ein Handy ohne Zustimmung orten darf
- Sie dürfen in Deutschland nur Ihr eigenes Handy ohne Zustimmung orten. Das Handy eines anderen dürfen Sie grundsätzlich immer nur mit dessen Zustimmung orten. Halten Sie sich stets an die gesetzlichen Vorgaben.
- Ein Handy ohne Zustimmung zu orten, ist nur der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Rettungsdiensten vorbehalten, wenn dies gegen eine Strafvereitelung helfen soll oder der Rettung aus einer lebensbedrohlichen Gefahr dienen könnte. Hierzu muss es einen begründeten Verdacht geben. In diesen Fällen ist keine Zustimmung des Handybesitzers erforderlich.
- Straftäter oder Verdächtige dürfen unter diesen restriktiven Voraussetzungen von der Polizei überwacht werden, da sie so leichter ausfindig gemacht werden können.
- Bisher gab es auch schon viele Fälle, in denen vermisste Personen über die Handyortung gefunden werden konnten. Sie sehen, dass die Handyortung ein effektives Instrument ist, um den Aufenthaltsort einer Person zu bestimmen.
- Sie dürfen als Privatperson ein Handy orten, wenn Ihnen die Zustimmung der georteten Person vorliegt. So können Sie beispielsweise Ihre Kinder orten, wenn diese damit einverstanden sind. Dies würde aber im Falle einer Entführung die Polizei auch ohne Einverständnis tun. Orten Sie ein Handy ohne Einverständniserklärung, so liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Person vor. Das ist strafbar.
Wissenswertes über das rechtliche Spannungsfeld der Handyortung
- Ein Handy ohne Zustimmung zu orten ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Sie wissen, dass nur die Strafverfolgungsbehörden und der Rettungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung ein Handy orten darf.
- Grundsätzlich finden Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht oft innerhalb von Familien oder Partnerschaften statt. Motive hierfür sind dann Eifersucht, Kontrollzwang oder Missgunst. Hierfür entwenden Lebenspartner oft dem anderen das Handy, melden es in einem Ortungsportal an und bestätigen die Identifizierungs-SMS. Das ist jedoch verboten.
- Das Persönlichkeitsrecht steht jedem zu, egal ob minderjährig oder volljährig. Die Ortung stellt ein Eingriff in dieses Freiheitsrecht dar.
- Gesetzlich normiert ist das Persönlichkeitsrecht in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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