Was Sie benötigen
- Antragsformular
- Bescheinigungen
So stellen Sie den Antrag auf eine Halbwaisenrente
- Zuerst benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres verstorbenen Vaters oder Ihrer verstorbenen Mutter und die Todesurkunde des verstorbenen Elternteils. Selbstverständlich sollten Sie auch Ihren eigenen Ausweis oder Reisepass und zusätzlich Ihre Geburtsurkunde bereithalten.
- Die Halbwaisenrente können Sie für leibliche Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und auch Enkel sowie Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und von ihm versorgt wurden, beantragen. Sie wird nur gezahlt, wenn ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt wird.
- Eine Rente wird gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wenn er jedoch bei einem Arbeitsunfall oder beim Wehr- oder Zivildienst ums Leben gekommen ist oder Berufsanfänger war, muss diese Wartezeit nicht erfüllt werden. Dann reicht ein einziger Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.
- Ihr Kind bekommt die Rente bis zur Volljährigkeit, darüber hinaus nur dann, wenn es eine Ausbildung macht, studiert, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet oder eine schwere Behinderung hat. Längstens wird sie bis zu einem Alter von 27 Jahren gezahlt.
- Wenn Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt ist, kann es den Antrag selbst stellen, soweit Sie nichts dagegen haben. Grundsätzlich stellen jedoch die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Waisenrente.
- Für Ihren Antrag brauchen Sie ein Formular. Dieses können Sie bei der Rentenversicherung abholen, es telefonisch bestellen oder Sie bekommen es online auf der Internetseite der Rentenversicherung unter der Rubrik Rentenformulare. In diesem Paket sind alle Informationen darüber enthalten, welche Bescheinigungen Sie zusammen mit Ihrem Antrag abgeben müssen.
- Wenn Sie Hilfe benötigen, um den Antrag auf Halbwaisenrente auszufüllen, können Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie am schnellsten in der Beratungsstellensuche.
- Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, schickt Ihnen die Versicherung einen Rentenbescheid. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Weitere Autorin: Annemarie Kremser
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