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- Mietvertrag
Wer einen Mietvertrag abschließt, wird sich vielleicht über die Angabe "eineinhalb Zimmer" beim Mietgegenstand wundern und sich fragen, wie groß ein halbes Zimmer ist bzw. was damit gemeint ist. Glücklicherweise gibt es DIN-Normen, die das festlegen.
So groß kann ein halbes Zimmer sein
In Mietverträgen sind oft Angaben, die ein Mieter auf den ersten Blick nicht verstehen kann. Ein halbes Zimmer ist zum Beispiel eine Angabe, die missverständlich ist.
- Die DIN-Norm 283, Blatt 1 regelt den feinen Unterschied zwischen vollwertigen Wohnräumen und Wohn- bzw. Schlafkammern. Die Wohn- und Schlafkammern sind kleiner als vollwertige Wohnräume und daher als halbe Zimmer zu verstehen.
- Ein vollwertiger Wohnraum muss mindestens 10 qm groß sein. Die Definition ist eine Mindestangabe, die vorgegeben ist. Ist diese Größe nicht gegeben, kann Ihr Vermieter nicht im Mietvertrag angeben, dass es sich um einen Wohnraum handelt.
- Ein halbes Zimmer dagegen muss nach der DIN-Norm 283 mindestens 6 qm groß sein und mindestens 2,10 m breit bzw. zwei Drittel der Grundfläche des Wohnraums vorweisen. Diese Definition ist bindend. Ist dies erfüllt, kann der Raum als halbes Zimmer bezeichnet werden. Oftmals werden Wohnküchen oder große Flure als halbes Zimmer bezeichnet.
Definitionen über die Zimmer im Mietvertrag
- In einem Mietvertrag gibt es immer einen Punkt, in dem der Vertragsgegenstand geregelt ist. Im Vertragsgegenstand muss genau aufgeführt sein, wie viele ganze und halbe Zimmer zu vermieten sind und welche Räume noch mitbenutzt werden können. Ein halbes Zimmer muss aufgeführt sein. Die Definition erklärt Ihnen Ihr Vermieter, er kennt den Vertragsgegenstand.
- Werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag, um Gewissheit über die Definition und über Ihr halbes Zimmer zu bekommen. Bei Rückfragen sollten Sie Ihren zukünftigen Vermieter anrufen und sich informieren. Viele Unklarheiten lassen sich ohnehin bei einer Wohnungsbesichtigung oder spätestens bei der Wohnungsübergabe aus der Welt schaffen.
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