Hagelschaden - wohl dem, der richtig versichert ist
- Nach der Schadensmeldung, die Sie selbstverständlich sofort nach dem Eintreten des Hagelschadens an Ihrem Wohnwagen bei Ihrem zuständigen Versicherungsvertreter getätigt haben, werden Sie, falls es Probleme mit der Regulierung des Elementarschadens gibt, Ihre Versicherung genau kennenlernen. Es kann sein, dass Sie nun, da ein Schaden aufgetreten ist, erst einmal den Wortlaut Ihres abgeschlossenen Vertrages genauestens erklärt bekommen und feststellen müssen, dass Sie gegen solch einen Schaden eigentlich gar nicht oder nur in einem gewissen Umfang versichert waren.
- Überprüfen Sie bestehende Versicherungen und fragen Sie Ihren Vertreter, wie es konkret im Falle eines Hagelschadens mit der Regulierung eines solchen aussehen würde. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen, geben Sie ganz klar vor, was Sie alles versichert haben möchten. Wenn es erst zum Schaden gekommen ist, muss die Versicherung Ihnen in keiner Weise entgegenkommen, sie wird nur das regulieren, was sie regulieren muss.
- Wenn Ihr Hagelschaden hauptsächlich aus Dellen auf dem Wohnwagendach besteht, ist dies zwar schon ärgerlich genug, aber wenn Sie während der Fahrt nach Hause oder zum Urlaubsort von einem Hagelschlag überrascht wurden, kann ein Hagelschaden seine Spuren überall auf Ihrem Wohnwagen hinterlassen. Je nach Alter Ihres fahrbaren Urlaubsdomizils wird der Gutachter Ihres Versicherers in diesem Fall einiges zu berechnen haben.
Reparatur des Wohnwagens oder doch lieber Bargeld
- Haben Sie Glück im Unglück und die Versicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Hagelschaden an Ihrem Wohnwagen vollständig, so ist es nun an Ihnen zu wählen, wie dies vonstattengehen soll. In der Regel werden Sie zwei Auswahlmöglichkeiten haben.
- Die erste Option sieht vor, dass die Versicherung den Schaden über die reparierende Werkstatt reguliert, was bedeutet, dass die Schäden, die der Hagelschlag angerichtet hat, beseitigt werden. Wobei die Werkstatt direkt mit Ihrer Versicherung abrechnet. Sie haben mit den Kosten nichts zu tun, bekommen allerdings selbst kein Geld in die Hand.
- Falls Sie keine Reparatur wünschen, sondern lieber den Ersatz für den Hagelschaden an Ihrem Wohnwagen ausgezahlt bekommen möchten, so ist dies natürlich Ihre freie Wahl. Sie sollten aber alles genau nachrechnen, im Falle eines Verkaufs Ihres Wohnwagens stellt ein nicht reparierter Hagelschaden eine gewisse Wertminderung dar. Wenn sich die ausgezahlte Versicherungssumme mit diesem Verlust bei einem eventuellen Verkauf deckt, so werden Sie sicherlich im Falle des Falles schon wissen, was Sie mit dem von der Versicherung ausgezahlten Betrag anfangen können.
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