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Gütetermin beim Amtsgericht - Wissenswertes zum Ablauf

Inhaltsverzeichnis

Recht haben bringt nicht immer Vorteile.
Recht haben bringt nicht immer Vorteile.
Beim Amtsgericht wird gestritten, auf Teufel komm raus. Aber nicht nur. Vorher findet ein Gütetermin statt, in dem der Richter die Parteien zu einer einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit ermuntert. Gute Richter haben damit große Erfolge.

Streitigkeiten im Amtsgericht enden oft als reiner Pyrrhussieg für die vermeintlich obsiegende Partei. Oft geht es nicht mehr um das Recht, sondern nur noch um das Prinzip.

Dem Obsiegen im Termin steht oft ein unverhältnismäßig hoher Aufwand an Kosten, Zeit, emotionaler Belastung und ein bescheidenes finanzielles Ergebnis gegenüber.

Das Amtsgericht appelliert an das Gewissen der Parteien

  • Aus Sicht des Gerichts verläuft ein optimaler Termin so, dass sich die Parteien vor dem Gerichtssaal oder spätestens vor dem Richtertisch einvernehmlich verständigen und die streitige Angelegenheit sich selbst bereinigt. Der Richter erspart sich ein Urteil. Auch findet kein Rechtsmittelverfahren mehr statt.
  • In diesem Sinne bestimmt § 278 Zivilprozessordnung, dass "das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein" soll. Im Sinne einer gütlichen Beilegung geht der eigentlichen mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung voraus, sofern diese nicht erkennbar aussichtslos erscheint.

Beim Gütetermin treten Rechtsansprüche in den Hintergrund

  • Im Gütetermin erörtert das Gericht den Sach- und Streitstand mit den Parteien und klärt so weit als möglich die Gegebenheiten auf. Kläger und Beklagter sind anzuhören. Dazu ordnet das Gericht regelmäßig das persönliche Erscheinen der Parteien an.
  • Bleiben beide Parteien dem Gütetermin fern, bringt das Gericht das Verfahren zum Ruhen. Es bestraft die Parteien dann dafür, dass sie sich einer gütlichen Einigung faktisch widersetzt haben, und versucht sie in diese Richtung anzuhalten.

Die mündliche Verhandlung verläuft nur noch formal

  • Erweist sich in Anwesenheit der Parteien der Gütetermin beim Amtsgericht als erfolglos oder aussichtslos, schließt sich die mündliche Verhandlung an. In der mündlichen Verhandlung werden die Klageanträge verlesen und Beweise vorgebracht.
  • Ab jetzt verläuft das Verfahren formal und richtet sich nur noch danach, wer auf welcher Rechtsgrundlage recht hat oder im Unrecht ist. Allerdings muss der Richter auch jetzt noch jede Chance nutzen, die Parteien zu einer gütlichen Einigung anzuhalten.
  • Auch vor dem Arbeitsgericht ist ein Gütetermin Pflicht. Der Arbeitsrichter versucht beide Parteien davon zu überzeugen, dass es regelmäßig besser ist, durch Geben und Nehmen eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Diese beendet den Rechtsstreit schnell und kostengünstig.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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