Auf Grundschullehramt studieren - ohne Abitur
- Grundsätzlich ist die allgemeine - oder fachgebundene - Hochschulreife Voraussetzung für das Studium auf Lehramt. Mit dem Fach-Abitur stehen Ihnen also schon beinahe alle Türen offen. Da die Ausbildung je nach Bundesland aber variiert, gibt es auch Ausnahme- und Neuregelungen für den Zugang zum Lehrerberuf - ganz ohne Abitur.
- In allen Bundesländern findet derzeit eine Reform der Lehrerausbildung statt bzw. ist gerade erst abgeschlossen. Daher variieren die Zugangsvoraussetzungen auch für das Grundschullehramt-Studium derzeit extrem. Von der unbürokratischen Anerkennung von praxisorientierten Vorleistungen bis hin zu „Begabtenprüfung“, fachabhängigen Eignungstests, Einstufungsprüfungen oder „Studium auf Probe“ ist Ihnen der Zugang zu Ihrem Wunschstudium im einen Bundesland offen, im anderen verwehrt.
- Eine neue Möglichkeit des Studiums auf Lehramt - auch mit Schwerpunkt Lehramt Grundschule bzw. Primarstufe - ist die sogenannte gestufte Lehramtsausbildung. Wobei Sie in der ersten Stufe den „Bachelor of Education“, in der zweiten Stufe den „Master of Education“ - gleichgestellt mit der ersten Staatsprüfung - absolvieren können. Es folgt der Vorbereitungsdienst, der in der Regel 24 Monate beträgt, ggf. aber unter Berücksichtigung schulpraktischer Studien auf 18 Monate verkürzt werden kann. Die Zugangsvoraussetzungen werden hier vornehmlich von den einzelnen Hochschulen selbst bestimmt und müssen demnach bei der Hochschule recherchiert werden. Auch hier finden Sie Hochschulen, bei denen Sie ohne Abitur das Grundschullehramt anstreben können.
- Um hier einen Überblick über Zugangsvoraussetzungen und Berufseinstieg zu erhalten, sollten Sie unbedingt Beratungstermine beim Hochschulteam Ihres zuständigen Arbeitsamtes und der entsprechenden Hochschule machen. Hier kann man auf Ihre individuelle Vorbildung und weitere berufliche Ausbildung eingehen und Ihnen Zugangswege in den einzelnen Bundesländern aufzeigen.
- Ein anderer Weg in den Lehrerberuf ist der „Quereinstieg“ oder der „Seiteneinstieg“, bei dem Sie in der Regel anfänglich berufsbegleitend pädagogisch nachqualifiziert werden. Der „Deutsche Bildungsserver“ verschafft Ihnen hier einen Überblick über die jeweiligen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
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