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Grunderwerbsteuer für Eigentumswohnungen - Wissenswertes

Inhaltsverzeichnis

Grunderwerbsteuer für Eigentumswohnungen ist in Deutschland Ländersache.
Grunderwerbsteuer für Eigentumswohnungen ist in Deutschland Ländersache.
Nicht wenige Immobilienkäufer liegen mit ihrer Kostenschätzung bezüglich einer Immobilie falsch. Denn der Preis für Eigentumswohnungen oder Häuser ist nur ein wichtiger Kostenfaktor. Hinzu kommt eine Reihe von Nebenkosten. Dazu gehört auch die Grunderwerbsteuer.

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kommen auf den Käufer neben dem eigentlichen Kaufpreis in der Regel weitere Nebenkosten in Höhe von rund 13 Prozent zu. Ein großer Kostenfaktor kann der Makler sein. Die Grunderwerbssteuer für das Finanzamt ist das in jedem Fall.

Was das Gesetz vorsieht

Wenn eine Wohnung kauft, muss grundsätzlich Grunderwerbsteuer zahlen. Doch auch die Ausnahmen sind für besondere Erwerbsvorgänge geregelt.

  • Von der Grunderwerbsteuer befreit ist unter anderem der Grundstückserwerb aufgrund von Tod und bei Schenkungen von Grundstücken. Das gilt in gleicher Weise für den Erwerb unter Ehegatten, den Erwerb eines Nachlassgrundstückes durch Miterben zum Zweck der Nachlassteilung. 
  • Trotz einer Befreiung von der Grunderwerbssteuer können Erbschaft- oder Schenkungssteuern anfallen.

Grunderwerbsteuer für Eigentumswohnungen - Kaufpreisanteil vermindert sich um bewegliche Güter

  • Die Grunderwerbsteuer wird generell nur auf die Immobilie (Grundstück und Gebäude) erhoben. Das miterworbene Zubehör (bewegliche Güter) wird in jedem Fall von einem Kaufpreis abgezogen.
  • Zu den beweglichen Gütern werden unter anderem Möbel, Bilder, Gartengeräte, Alarmanlage, Heizöl, Baumaterial auf dem Grundstück, Satellitenempfangsanlage, eine Einbauküche, Einbaumöbel (Ausnahme Sonderanfertigung) gezählt. 
  • Käufer von Eigentumswohnungen sollten sich die Höhe der im Wohnungskaufpreis enthaltenen Instandhaltungsrücklage vom Verkäufer bestätigen lassen (reduziert Kaufpreis und Steuer). 

Erst Steuern bezahlen - dann rechtlicher Eigentümer werden

  • Käufer von Eigentumswohnungen erhalten erst den Wohnungsschlüssel, wenn schon eine Reihe von Rechnungen bezahlt sind.
  • Das kann eine Rechnung vom Makler einschließen. Eine Rechnung über die zu zahlende Steuer beim Wohnungskauf gibt es hingegen immer vom Finanzamt.
  • Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, erteilt das Finanzamt sein Einverständnis zur Umschreibung des Eigentums. Dabei ist es unerheblich, ob und wie lange der Kaufpreis bereits gezahlt ist.
  • Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass der Erwerber letztendlich rechtlicher Eigentümer wird. 

In Deutschland sind die Grunderwerbssteuern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und reichen von 3,5 bis 5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer beträgt beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen 3,5 Prozent. In Brandenburg und Baden-Württemberg sind es bereits 5 Prozent (Stand 2012).

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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