Es ist fast immer dasselbe. Wenn es bei Eheleuten zur Trennung kommt, geht der Streit über die Kinder zumeist richtig los. Wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht, sind die Fronten dann zumeist sehr verhärtet. Auch werden diese Konflikte nicht selten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Das sollte in keinem Fall passieren.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen - hier sollten Sie vorsichtig herangehen
- Wenn Sie sich bei einer Trennung nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht einigen können, dann können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Übertrag des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Bis zur Entscheidung des Familiengericht muss das Kind an seinem bisherigen Ort verbleiben.
- Auch wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, kann es einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen. Um mit diesem Antrag jedoch durchzukommen, müssen massive Gründe vorliegen, die das Kindeswohl gefährden würden.
- Wenn Sie der Meinung sind, Sie müssten einen Eilantrag zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen, so sollten Sie dabei einiges bedenken. Die Entscheidung des Familiengerichts wird sich hier ausschließlich nach dem Kindeswohl ausrichten.
- Die Kriterien sind die Bindung zum Kind, also wer hat das Kind bisher am meisten betreut. Wie ist die berufliche und private Situation des Antragstellers, sprich: Ist hier die Betreuung gesichert? Sehr wichtig ist auch, ob das Kind aus seiner bisherigen Umgebung herausgerissen wird und eventuell sogar ein Schulwechsel notwendig wird.
- Auch das zuständige Jugendamt wird vom Familiengericht angehört werden. In besonders schwierigen Situationen wird sogar ein psychologisches Gutachten über das Kind erstellt werden.
- Die beste Möglichkeit, um diesem Stress zu entgehen, ist es, wenn Sie und Ihr Partner sich darüber ohne Streit einigen könnten, wo das Kind zukünftig leben soll.
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