Was Sie benötigen
- Antrag auf Grenzvermessung
Grenzsteine und Ihre Bedeutung
Mithilfe von Grenzzeichen werden die Eck- oder Knotenpunkte von Flurgrundstücksgrenzen gekennzeichnet. Grenzsteine werden in den Boden eingesetzt. Sie dürfen weder beschädigt, noch versetzt oder gar entfernt werden. Fehlen Grenzmarken oder stehen sie falsch, empfiehlt sich eine Grenzvermessung, um diesen Abmarkungsmangel zu beseitigen.
- Das örtliche Vermessungsamt stellt Ihre tatsächlichen Grundstücksgrenzen in einem Vermessungsverfahren fest. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Anerkennung des Ergebnisses durch die Unterschrift der Grundstückseigentümer in einer Urkunde festgehalten. Somit ist der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze nicht nur amtlich festgestellt, sondern auch rechtssicher.
- Die protokollierten Vermessungsschriften des Verfahrens werden anschließend an die zuständige Katasterbehörde geleitet, wo sie dauerhaft registriert werden.
- Durch das Einsetzen der Grenzsteine ist Ihre Grundstücksgrenze nun dauerhaft erkennbar.
- Besonders wichtig ist die Feststellung des genauen Grundstückverlaufs beziehungsweise der Grenzen, wenn hier Baumaßnahmen geplant sind.
Abmarkungen von Grundstücken - Antragstellung zur Grenzvermessung
Das Setzen von Grenzsteinen dient unter anderem der Sicherung Ihrer Eigentumsrechte. Darüber hinaus werden auch Rechtsnachfolger, wie Käufer oder Erben, über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze informiert.
- Wenn Sie als Grundstückseigentümer oder Pächter Zweifel hegen, ob sich die Grenzsteine an der richtigen Stelle befinden, haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Antrag auf Vermessung zu stellen.
- Allerdings ist das Verfahren für Sie kostenpflichtig. Daher ist bereits bei der Antragstellung mitzuteilen, wer für die Gebühren aufkommt.
- Den Antrag auf Feststellung Ihrer Grundstücksgrenze sowie den Nachweis darüber, beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Vermessungsamt.
- Das Vermessungsamt teilt Ihnen nach Eingang des Antrages einen Termin für die Grenzvermessung vor Ort mit. Gleichzeitig werden Sie darüber informiert, ob Sie gegebenenfalls Grenzsteine, Arbeitskräfte und Werkzeuge zur Verfügung stellen sollen.
- Zum vereinbarten Termin wird dann der Grenzverlauf festgestellt und im Anschluss werden die Grenzsteine eingesetzt.
- Mit Ihrer Unterschrift im Vermessungsprotokoll erkennen Sie den Grenzverlauf rechtlich an.
- Können Sie den Termin zur Grenzvermessung nicht persönlich wahrnehmen, können Sie sich in den meisten Fällen auch vertreten lassen. Die entsprechende Person benötigt dafür allerdings eine schriftliche Vollmacht. Ist Ihr Erscheinen unbedingt erforderlich, weist Sie das Vermessungsamt ausdrücklich darauf hin.
Durch das Einsetzen der Grenzsteine sind die tatsächlichen Grundstücksgrenzen für jedermann sichtbar.
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