Wenn Sie in einem normalen Geschäft einkaufen und mit Bargeld bezahlen, dann geschieht das in der Regel anonym. Ihren Ausweis müssen Sie nur bei größeren Kaufsummen oder bei einer Kreditfinanzierung vorzeigen.
Gold anonym vor Ort kaufen
In Deutschland können Sie Gold bis zu einem Wert von 15.000 Euro kaufen, ohne dass Sie einen Ausweis vorlegen müssen. Kaufen Sie beispielsweise am Montag für diese Summe Edelmetall ein, dann können Sie am Dienstag wiederum für 15.000 Euro Goldmünzen und Barren ordern.
- Möchten Sie Ihre Edelmetalleinkäufe vor Dritten geheim halten, dann ist die anonyme Barzahlung ideal dafür geeignet. So erfährt auch keine Regierung von Ihrem Deal. Auch wenn Sie die Besteuerung Ihres Goldbesitzes zurzeit nicht fürchten müssen, keiner weiß, was die Zukunft bringt.
- Übrigens gab es in der Vergangenheit schon einmal in den USA ein Goldverbot. In Privatbesitz befindliches gelbes Edelmetall wurde beschlagnahmt, ein Szenario, welches auch zukünftig nicht sehr wahrscheinlich ist. In jedem Fall kann man Gold, welches Sie anonym gekauft haben, nicht beschlagnahmen.
Wertanlagen - Aktien und Fonds als Goldinvestments
Viele Menschen entscheiden sich zwar für physisches Gold beispielsweise in Form von Schmuck, Münzen und Barren. Doch die Investments in größere Gewichtseinheiten überlassen sie Banken, Regierungen sowie Fonds- und Aktiengesellschaften. Für den normalen Anleger, die in dieses Edelmetall anlegen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Mit am Goldpreis gebundenen Aktien oder Wertpapieren besitzt man als Anleger zwar einen Gegenwert und Renditechancen steigen, wenn sich der Goldpreis positiv entwickelt. Das wertvolle Edelmetall selbst besitzt man nicht.
- Möchten Sie das gelbe Edelmetall in physischer Form in den Händen halten, müssen Sie Ihr direkt in Goldbarren oder Goldmünzen investieren.
Der Gesetzgeber befasst sich regelmäßig im Rahmen der Gesetze gegen Geldwäsche mit dem Tafelgeschäft (Fachausdruck für den anonymen Goldkauf). Hier geht es insbesondere um eine Absenkung der Barzahlungsfreigrenze (Freigrenze für identitätsnachweispflichtige Transaktionen). Eine für Barzahler möglicherweise negative Entscheidung gibt es allerdings bisher nicht (Stand 7/2012).
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