Wann Sie die GEZ ignorieren können
- Sie sollten wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind auf die Briefe der GEZ zu antworten. Haben Sie sich bei der Gebühreneinzugszentrale rechtswirksam abgemeldet, so werden Sie wenige Monate später angeschrieben. Der Gebühreneinzugszentrale möchte sich dann noch einmal rückversichern, ob Sie wirklich keine anmeldepflichtigen Geräte haben. Zu diesem Zweck wird dem Schreiben ein Anmeldeformular beigefügt.
- Grundsätzlich gilt, dass Sie sich nur bei der Gebühreneinzugszentrale anmelden müssen, wenn Sie mindestens ein Rundfunkgerät haben, gleichgültig, ob es sich dabei um einen Fernseher oder ein Radio handelt. Ausschlaggebend ist, dass dieses Gerät zum Empfang geeignet ist. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Sie es benutzen.
- Sie können die Briefe der GEZ ignorieren, solange Sie kein empfangsbereites Gerät besitzen.
- Haben Sie hingegen ein Gerät, das Sie ohne viel technischen Aufwand empfangsbereit machen könnten. So sollten Sie die Briefe der GEZ nicht ignorieren und das Anmeldeformular ausfüllen.
- Sie sind nicht verpflichtet der Gebühreneinzugszentrale immer wieder zu erklären, dass Sie sich nicht anmelden werden.
Wann eine Anmeldepflicht besteht
- In Deutschland muss man seine empfangsbereiten Geräte bei der Gebühreneinzugszentrale anmelden.
- Sie sollten wissen, dass jeder Haushalt nur ein Gerät anmelden muss. Hat eine Person in Ihrem Haushalt ein Gerät gemeldet und Sie kaufen weitere Geräte hinzu, so müssen Sie diese Geräte nicht zusätzlich angeben. Dies gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Dies ist nur dann erforderlich, wenn Sie Empfangsgeräte in geschäftlich genutzten Räumen oder in Firmenfahrzeugen haben. In diesem Fall muss jedes Gerät einzeln angemeldet sein und dann sollten Sie die Briefe der GEZ auch nicht ignorieren.
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