Das Geschäft still legen
- Sie haben ein Gewerbe angemeldet und erzielen Einnahmen aus diesen. Wahrscheinlich haben Sie sich auch bei der IHK angemeldet und bereits Post vom Finanzamt erhalten. Ihr Geschäft läuft und trotzdem möchten Sie aus bestimmten Gründen dieses still legen. Was passiert nun aber mit den Steuervorauszahlungen? Was ist mit der Umsatzsteuererklärung und all den anderen Verpflichtungen?
- All diese Verpflichtungen erlöschen mit Ihrer Meldung der Stilllegung beim Finanzamt. Sie erzielen keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit mehr. Demzufolge entfallen auch die Umsatzsteuern und damit Ihre Verpflichtungen beim Staat.
- Die Stilllegung des Geschäfts kann für einen unbestimmten Zeitraum erfolgen. Er kann Wochen, Monate, aber auch Jahre dauern. Für die Stilllegung selbst genügt es, wenn Sie entweder schriftlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen oder Sie persönlich vorsprechen. Im Normalfall wird ein solcher Antrag problemlos angenommen.
Wann sich die Gewerbe-Stilllegung lohnt
- Nicht immer lohnt es sich, gleich das Gewerbe aufzugeben. Manchmal genügt es schon, wenn Sie es für eine Weile still legen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie vielleicht ins Krankenhaus müssen und eine Zeit lang ausfallen. Wenn Sie danach Ihr Geschäft wieder aufnehmen möchten, lohnt sich eine Gewerbeabmeldung nicht.
- Eine Abmeldung lohnt sich nur, wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre berufliche Zukunft ohne Ihr Geschäft stattfinden wird. Fallen Sie nur für einige Zeit aus - sei es aus familiären oder anderen Gründen - sollten Sie auf eine Geschäftsaufgabe verzichten. Sie haben sonst bei einer Wiederaufnahme viel Rennereien und Arbeit vor sich.
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